Kreistag beschließt Haushalt 2023 – Kreisumlagesatz bleibt bei 35,5 Prozent

Fehlbetrag von 1,3 Millionen Euro wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt

Der Kreistag hat den Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Bei Aufwendungen von 502.791.686 Euro und Erträgen von 501.493.238 Euro plant der Rheinisch-Bergische Kreis mit einem Fehlbetrag von 1.298.448 Euro. Dieser wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt. Die Kreisumlage, ein Betrag, der nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz von den Kommunen an die Kreise zu zahlen ist, beträgt 2023 bei einem unverändert gebliebenen Umlagesatz von 35,5 Prozentpunkten insgesamt 172,2 Millionen Euro.

Als Anlage zum Haushalt wurde dem Stellenplan mit der Maßgabe zugestimmt, dass die neuen zusätzlichen Stellen unter einem Besetzungsvorbehalt stehen. Für die Aufhebung des Besetzungsvorbehalts ist nach Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen eine Beschlussfassung des Kreisausschusses erforderlich. Zur Vorbereitung der Beratung in den Fachausschüssen soll in einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung des Ausschusses für Personal, Organisation, Gleichstellung und IT ein Kriterienkatalog zur Bedarfsprüfung beschlossen werden.

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