Kreis erlässt Allgemeinverfügung und richtet Überwachungszone in Rösrath, Overath und Bergisch Gladbach ein
Am 27. Oktober wurde ein Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest in einer Hobbyhaltung von Hühnern, Enten und einer Wachtel in Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis festgestellt. Um eine Verbreitung der Geflügelpest in Geflügelbeständen zu verhindern, wurde um die Ausbruchsstelle eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern Durchmesser und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern Durchmesser eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf Gebiete in den Städten Rösrath, Overath und Bergisch Gladbach, die im südlichen Teil des Rheinisch-Bergischen Kreises liegen. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Schutzmaßnahmen aufgeführt werden, die von den Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern in der Überwachungszone eingehalten werden müssen.
Weitere Einzelheiten zu den Regelungen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises in der entsprechenden Allgemeinverfügung unter https://t1p.de/89pus. Auf folgender Karte können sie zudem erkennen, welche Gebiete im Rheinisch-Bergischen Kreis in der Überwachungszone liegen: https://t1p.de/50925.
Maßnahmen für die Überwachungszone im Rheinisch-Bergischen Kreis
Ab sofort gilt für alle Halterinnen und Halter von Geflügel in der betreffenden Überwachungszone die Pflicht, das Eindringen des Erregers in die Stallungen durch geeignete Hygienemaßnahmen zu verhindern. So ist wichtig, dass die Hände regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Das gilt auch für Schuhe, die nur in den Ställen getragen werden und nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden sollten. In den Ställen sollte Schutzkleidung getragen werden, die unmittelbar vor dem Betreten angezogen und nach dem Verlassen wieder abgelegt wird. Auch die Schutzkleidung sollte nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden. Ein unbefugter Zutritt zu den Stallungen durch betriebsfremde Personen sollten Halterinnen und Halter in jedem Fall verhindern.
Besonders wichtig ist es, dass die Halterinnen und Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühner, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ihre Tiere jetzt aufmerksam beobachten. Eine verminderte Legeleistung, eine gesteigerte Todesrate und eine verringerte Beweglichkeit können erste Hinweise auf eine Infektion sein. Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sollten so gelagert werden, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist. Der Amtstierarzt des Kreises, Dr. Thomas Mönig, appelliert an alle Geflügelhalterinnen und -halter, sämtliche Hygienemaßnahmen einzuhalten. „Wichtig ist jetzt, dass Geflügelhalter ihre Tiere von Ausscheidungen von Wildvögeln fernhalten. Das gilt auch für die Nutzung von Tränkestellen, die Wildvögeln nicht zugänglich sein sollen. Halterinnen und Halter sollten ihr Geflügel genau beobachten. Auffälligkeiten an den Tieren müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden“, so Dr. Thomas Mönig.
Meldepflicht für Geflügelhalterinnen und -halter
Alle Halterinnen und Halter von Geflügel – auch Hobbybetriebe – müssen ihre Tierbestände dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden, sofern sie dies nicht schon getan haben. Dieses kann telefonisch unter 02202 13-2815 oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de vorgenommen werden. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich. Darüber hinaus müssen auch Bestandsveränderungen genau dokumentiert werden. Der Amtstierarzt bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter, bei Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen im Tierbestand einen Tierarzt hinzuzuziehen und sich an das Veterinäramt zu wenden. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger im ganzen Kreisgebiet gebeten, sich bei vermehrtem Auffinden verendeter Wildvögel wie Enten und Wildgänsen an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu wenden.
Hintergrund
Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der sogenannten Vogelgrippe (aviären Influenza). Sie ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass für Menschen von den zurzeit in Deutschland kursierenden Erregern eine Gefahr ausgeht. Im Einzelhandel erworbenes Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte können weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bietet unter https://t1p.de/p0ysr weitere Informationen für Hobby- und Kleingeflügelhalter.