Höheres Wohngeld und höherer Heizkostenzuschuss

Die Pressemitteilung der Stadt Remscheid entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats wird es ab dem 1.1.2023 eine Erhöhung des aktuellen Wohngelds sowie für Wohngeldhaushalte einen erneuten einmaligen Heizkostenzuschuss als kurzfristige Maßnahme zur Überbrückung der zu erwartenden zusätzlichen Heizkostenbelastung geben. In der Folge können zahlreiche Haushalte Wohngeld beziehen, die bislang nicht berechtigt waren.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist Lastenzuschuss möglich. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. (Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten derzeit länger dauern)

Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
  • Online-Antrag Wohngeld
  • Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post. Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden.
  • Antragsformulare in Papierform Sie per E-Mail an wohngeld@remscheid.de“>wohngeld@remscheid.de oder unter Tel. RS 169900 anfordern. (Eine persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung zwar möglich, jedoch grundsätzlich nicht erforderlich)

Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich der neuen Leistungen Wohngeld Plus ab dem 1. Januar 2023 zunächst ab, da zunächst das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen vorliegen müssen. Wenn weitere Informationen von Bund und Land vorliegen, wird wieder zum Thema berichtet.

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