Was tun bei Werbeflyern für Kanalinspektion?

Die Verbraucherzentrale NRW in Bergisch Gladbach warnt Hauseigentümerinnen und -eigentümer vor „Kanalhaien“ und bittet um Einsendung dubioser Flyerwerbung. Derzeit entdecken Hauseigentümerinnen und -eigentümer mancherorts in ihren Briefkästen einen Flyer, der den Eindruck erweckt, von der örtlichen Stadtentwässerung zu stammen. Darin werben Kanalunternehmen für eine Inspektion, die angeblich in Zusammenarbeit mit der Stadt durchgeführt wird. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher sollten hier besonders vorsichtig sein. Interessierte werden aufgefordert, den Flyer auszufüllen und an die Firma zurückzusenden. Auf diese Weise erhält der Rohrsanierer die Kontaktdaten und schickt im Anschluss einen Mitarbeitenden zur mitgeteilten Adresse.

„Nach der Inspektion werden Hauseigentümerinnen und -eigentümer dann zu einer stark überteuerten und im schlimmsten Fall unnötigen Sanierung überredet“, warnt Brigitte Becker, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Bergisch Gladbach. Um mögliche rechtliche Schritte gegen diese Kanalunternehmen einzuleiten, prüft das Projekt Klimafolgen und Grundstücksentwässerung der Verbraucherzentrale NRW den Inhalt dieser Flyer und bittet dafür um Mithilfe.

Betroffene, die solche Schreiben erhalten haben, werden aufgefordert, diese einzuschicken. Per Post an: Verbraucherzentrale NRW e.V. Projekt Klimafolgen und Grundstücksentwässerung Mintropstraße 27 40215 Düsseldorf Alternativ kann der Flyer auch per Fax oder E-Mail übermittelt werden an: Fax: 0211 3809 452 E-Mail: abwasser@verbraucherzentrale.nrw

Kostenlose Beratung

Generell sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu übereilten Aufträgen überreden lassen. Egal wie dringlich die angebliche Sanierung ist: Selbst bei schwerwiegenden Schäden kann man bis zu sechs Monate warten. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer übrigens zu einer Überprüfung ihrer Abwasserleitungen verpflichtet. Fragen dazu beantwortet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen einer kostenlosen Beratung zur Prüfung und Sanierung privater Abwasserleitungen. Falls diese dann tatsächlich nötig sein sollte, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, stets mehrere schriftliche Angebote einzuholen, um Leistungen und Preise in Ruhe miteinander vergleichen zu können. Hat man sich doch zu einer Unterschrift drängen lassen, gilt bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss das Widerrufsrecht, von dem man auch nach Beginn der Arbeiten noch Gebrauch machen kann.

Weitere Informationen und Links

Tipps zur Prüfung der Abwasserleitung zusammengefasst: https://www.abwasser-beratung.nrw/pruefung-abwasserleitung/achtung-kanalhaie

Kostenlose Beratung bietet die Verbraucherzentrale NRW unter der Rufnummer 0211/3809 300 (montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr) und per E-Mail an abwasser@verbraucherzentrale.nrw mehr Informationen

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