Rheinisch-Bergischer Kreis | In einer Grundschule in Leichlingen sind mehrere Fälle von Windpocken bekannt geworden. Es handelt sich bei Windpocken um eine hoch ansteckende Erkrankung, welche sich zumeist in Form von Erkältungssymptomen und juckendem Hautausschlag äußert. Die Verläufe sind in der Regel mild, aber es kann besonders bei bestehenden Vorerkrankungen mit Immunschwäche sowie in der Schwangerschaft zu komplikationsreichen Verläufen kommen. Die Ansteckung erfolgt über Niesen und Husten oder durch Kontakt mit dem Inhalt der Bläschen des Hautausschlags. Nach Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Symptome können zwei bis drei Wochen vergehen. Bereits ein bis zwei Tage vor Auftreten der ersten Hautbläschen ist die Krankheit ansteckend.
Ist die Krankheit überstanden, bleiben die Viren überdies schlummernd im Körper. Dort können sie viele Jahre später wieder aktiv werden und eine Gürtelrose verursachen. Dabei bildet sich ebenfalls ein Hautausschlag, der jedoch im Gegensatz zu den Windpocken sehr schmerzhaft sein kann.
Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen „Personen, die an Windpocken erkrankt oder dessen verdächtig sind, die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtungen dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen.“ Im Rahmen des Ausbruchsmanagements wird das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises den Immunstatus aller Schülerinnen und Schüler anhand der Impfpässe, Antikörpernachweise oder eines Nachweises über eine überstandene Infektion überprüfen.
Gegen beide Erkrankungen schützen Impfungen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bereits im Kindesalter zwei Impfungen gegen Windpocken. Die erste Dosis sollte im Alter von elf Monaten, die zweite Dosis im Alter von 15 Monaten gegeben werden. Der Mindestabstand zwischen beiden sollte vier bis sechs Wochen betragen. Bei allen ungeimpften Kindern, bei welchen unklar ist, ob sie bereits an Windpocken erkrankt waren oder nicht, sollte die Impfung mit zwei Dosen möglichst bald nachgeholt werden. Einmal geimpfte Kinder und Jugendliche sollen eine zweite Impfung bekommen, da eine Erkrankung bei älteren Kindern und Jugendlichen mit einer höheren Komplikationsrate einhergeht.
Auch gegen die Gürtelrose gibt es ein wirksames Mittel: Seit Dezember 2018 empfiehlt die STIKO zum Schutz vor Gürtelrose, seinen Komplikationen und Spätfolgen allen Personen ab dem Alter von 60 Jahren die Impfung mit einem speziellen Totimpfstoff. Die Immunisierung besteht aus zwei Impfdosen, die im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten zu verabreichen sind.