VON WOLFGANG HORN
„Lärmbeschwerde über Jugendfreizeitpark“. So tönte es gestern laut in der Überschrift eines Artikels in einer Lokalzeitung. Ein Anwohner, so erfährt man dann, wenn man den Beitrag unterhalb der Überschrift auch noch liest, habe am Karfreitag „frohes lautes Treiben mit musikalischer Beschallung“ wahrgenommen, statt der amtlich verordneten besinnlichen Ruhe. Erst gegen 23.30 Uhr sei es ruhig geworden, erfährt der geneigte Leser.
Und noch weiter unten im Beitrag erfährt man dann, daß das Ordnungsamt zwischen halb Neun und Neun ein Gruppe leicht alkoholisierter Jugendlicher aufgelöste habe und danach keine Jugendlichen mehr im Jugendfreizeitpark waren. Zwei Passanten aber seien gegen halb Zwölf auf einem Seitenweg in Höhe Lidl mit lauter Musik angetroffen worden, während der Jugendfreizeitpark weiterhin leer gewesen sei.
Aha. Von der eingangs erwähnten Überschrift stimmt mithin allenfalls das Wörtchen „Lärmbeschwerde“. Der beklagte Lärm fand aber nicht im Jugendfreizeitpark statt. Und wurde auch nicht von Jugendlichen im Jugendfreizeitpark verursacht. Sondern von Passanten an anderer Stelle in der Nähe.
Ein Lehrstück. Wie man Stimmung macht gegen eine ungeliebte Nachbarschaft. Behaupte einfach mal, der Lärm werde von Jugendlichen auf dem für sie errichteten Freizeitpark verursacht. Auch wenn nichts von dieser Beschwerde stimmt. Irgendwas wird schon hängenbleiben. Jedenfalls, wenn es so auch in der Überschrift in einer Zeitung zu lesen ist.
Das sollte in der RP veröffentlicht werden..die Leser vom Forum wissen eh besser Bescheid..
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