Beratung telefonisch und online möglich
Rheinisch-Bergischer Kreis | Bauherren profitieren im Rheinisch-Bergischen Kreis von Fördermitteln, wenn sie in den öffentlichen Wohnungsbau investieren. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die entsprechenden Bestimmungen angepasst.
Ziel der neuen Regelungen ist es, die Attraktivität der öffentlichen Wohnraumförderung zu erhöhen und steigenden Baukosten entgegenzuwirken. Auch die Anforderungen des Klimawandels werden dabei berücksichtigt. Eigenheime werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert. Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist die Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises. In einem Beratungsgespräch kann geklärt werden, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt und welche Finanzierungsvarianten möglich sind.
Interessierte können sich montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr zum Thema Mietwohnungsbau telefonisch unter 02202 13–2436, zum Thema Eigenheime unter 02202 13–2413 und bei Fragen zur Modernisierung unter 02202 13–2268 beraten lassen. Anfragen können Bürgerinnen und Bürger auch per E-Mail an wohnungsbaufoerderung@rbk-online.de senden.
Förderungen für Mietwohnungsbau, Wohneigentum und Modernisierung
Im Rahmen der Anpassungen wurden die Grunddarlehen für den öffentlichen Mietwohnungsbau erneut angehoben. Bauherren erhalten je nach Kommune und vereinbarter Nutzung des Wohnraums auf die Grunddarlehen einen Tilgungsnachlass von 20 bis 35 Prozent. Ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent wird für alle Zusatzdarlehen gewährt, zum Beispiel bei Darlehen für standortbedingte Mehrkosten, Klimaanpassungsmaßnahmen, besondere Qualität des Wohnumfelds oder städtebauliche sowie gebäudebedingte Mehrkosten.
Für selbstgenutztes Wohneigentum werden aktuell Grunddarlehen von bis zu 154.000 Euro gewährt. Hinzu kommt ein Familienbonus je Kind von 20.000 Euro. Auf diese Darlehen gibt es einen Tilgungsnachlass von 10 Prozent. Darunter fallen etwa die Neuschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch Neubau, der Ersterwerb oder der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Weiterhin können Zusatzdarlehen, zum Beispiel für barrierefreie Objekte, standortbedingte Mehrkosten oder Bauen mit Holz, mit einem Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt werden. Gefördert werden Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einem Menschen mit Schwerbehinderung. Dabei gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die sich nach dem steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen des Haushalts richten.
Für eine vierköpfige Familie liegt diese derzeit bei rund 59.500 Euro. Zudem gibt es günstige Förderdarlehen mit Tilgungsnachlässen für die Modernisierung bestehenden Wohnraums, sowohl für selbstgenutztes Wohneigentum als auch Mietwohnungen. Förderfähig sind beispielsweise energetische Modernisierungen, Abbau von Barrieren, Verbesserung des Einbruchsschutzes und Maßnahmen zur Digitalisierung. Die Darlehenshöchstsumme beträgt 150.000 Euro pro Eigenheim oder Mietwohnung. Auch bei Modernisierungen ist die Förderung an Voraussetzungen wie Einkommensgrenzen gebunden.