Vorbereitungen für die Landtagswahl laufen

Wermelskirchen | Die Landtagswahl in NRW steht zwar erst am Sonntag, 15. Mai, an, aber schon jetzt beginnen die Vorbereitungen für den Wahltag. In den kommenden Wochen erhalten etwa 26.950 wahlberechtigte Wermelskirchenerinnen und Wermelskirchener ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen kann aber voraussichtlich nicht vor Samstag, 9. April, begonnen werden.

Grund ist, dass die Versendung der Unterlagen für die Landtagswahl am 15. Mai für alle Kommunen zentral von einem Dienstleister beauftragt wird. Bedingt durch die Osterferien kann es deshalb zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen. Die Stadtverwaltung bittet aber darum, dass sich Bürgerinnen und Bürger melden, wenn sie bis zum 24. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer wahlberechtigt ist, meldet sich dann bitte beim Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen im Bürgerbüro persönlich, per Email an wahlen@wermelskirchen.de oder telefonisch unter 02196 / 710–337.

Diejenigen, die schon vor dem Wahlsonntag ihre Stimme abgeben möchte, weil sie an dem Tag beispielsweise durch eine Urlaubsreise nicht persönlich ins Wahllokal gehen können, haben die Gelegenheit, das Kreuzchen auf dem Stimmzettel schon einige Wochen vor dem 15. Mai direkt per Briefwahl im Direktwahlbüro der Stadt Wermelskirchen abzugeben.

Das Direktwahlbüro ist bereits nach Ostern ab Dienstag, 19. April, zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros geöffnet. Einzige Ausnahme: Samstags können Anträge auf Briefwahl nur abgegeben, nicht aber die Briefwahlunterlagen direkt ausgegeben und mitgenommen werden. Auch die Direktbriefwahl vor Ort ist samstags nicht möglich. Wichtig: Bei einer persönlichen Beantragung im Direktwahlbüro sind der ausgefüllte und unterschriebene Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis vorzulegen.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt dafür den unterschriebenen Antrag und die unterschriebene Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der entsprechenden Person. Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden. Ab Dienstag, 5. April, steht ein entsprechender Link auf der Website der Stadt unter www.wermelskirchen.de parat. Der Versand der Stimmzettel erfolgt jedoch erst, wenn die Stimmzettel im Rathaus sind und das ist voraussichtlich ab dem 19. April der Fall.

Wer seine Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als an seine Wohnanschrift geschickt haben möchte, gibt diese abweichende Versandanschrift bitte bei der Beantragung mit an.

Die Online-Beantragung kann auch per E-Mail an wahlen@wermelskirchen.de über einen Link auf der Startseite www.wermelskirchen.de erfolgen. Außerdem kann auch der QR-Code mit einem Smartphone genutzt werden. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich.

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