NACHRICHTEN AUS DER CORONA-PANDEMIE (DLXXXI)

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz überschreitet erstmals die Schwelle von 1600 und liegt jetzt bei 1607,1. Am Vortag lag sie bei 1585,4. Die Gesundheitsämter haben dem Robert-Koch-Institut 262.593 Neuinfektionen gemeldet, 46.739 mehr als vor einer Woche. 269 weitere Menschen starben in Zusammenhang mit einer Infektion. Die Ansteckungsrate (7-Tage-R-Wert) geht erneut leicht zurück und wird vom RKI mit 0,99 angegeben (Vortag: 1,00). Laut DIVI-Intensivregister werden in Deutschland derzeit 2297 Covid-19-Patienten intensivmedizinisch behandelt, 929 davon werden invasiv beatmet. Die Zahl der Covid-Intensivpatienten nimmt zwar nur etwas zu, doch mit 3919 Intensivbetten sind 409 Betten weniger frei als gestern. Der Anteil freier Betten geht damit auf 15,9 Prozent zurück, wie aus dem DIVI-Intensivregister hervorgeht. Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt bundesweit weiter an. Das geht aus den Angaben der Landesbehörden hervor. Bis auf Baden-Württemberg und Bremen melden alle Bundesländer einen Anstieg. Berlin ist das einzige Bundesland, bei dem der Wert unter 1000 liegt. Zwischenzeitlich waren es mal 7 von 16 Ländern gewesen. Neben Mecklenburg-Vorpommern liegen jetzt auch in Bayern und Thüringen die Werte bei über 2000. Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und das Saarland liegen nur knapp darunter. Drei Bundesländer verzeichnen aktuell neue Höchstwerte bei der Zahl der erfassten Neuinfektionen: Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen wollen mehrere Länder bestehende Beschränkungen noch bis zum 2. April verlängern. Neben Bayern möchten nach Regierungsangaben auch Baden-Württemberg und Thüringen von der Übergangsregelung Gebrauch machen. In Hamburg soll die jetzige Verordnung am Freitag verlängert werden. In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen. Auch Nordrhein-Westfalen plant nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat der Ampel-Koalition einen „politischen Offenbarungseid“ bei den geplanten Corona-Schutzregeln vorgeworfen. Wider besseren Wissens wollten Abgeordnete von SPD und Grünen einer Gesetzesnovelle zustimmen, die kaum Schutz vor der Pandemie biete, sagte Vorstand Eugen Brysch. “Der kleinste Koalitionspartner darf nicht einfach lebenswichtige Entscheidungen diktieren”, kritisierte er mit Blick auf die FDP. Keinesfalls sollten alle Restriktionen fortgeführt werden, sagte Brysch. Unter anderem bei täglichen Tests in der Alten- und Krankenpflege dürfe es aber keine faulen Kompromisse geben. Nötig sei außerdem bei der Maskenpflicht eine bundeseinheitliche Regelung, die über den Personenverkehr hinausgehe. Brysch warnte auch vor einer “windelweichen Hotspot-Regelung”, die vor keinem Gericht standhalte. Kurz vor der ersten Lesung des neuen Infektionsschutzgesetzes im Bundestag am Nachmittag hat der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, die geplanten neuen Maßnahmen kritisiert. Für die geplante Hotspotregelung seien klare Kriterien und Grenzwerte nötig, sagte er der “Rheinischen Post”. “Dass im Gesetzentwurf nur beispielhaft aufgeführt wird, ab wann die Länder schärfere Maßnahmen erlassen können, wird zwangsläufig zu einem bundesweiten Flickenteppich unterschiedlicher regionaler Regelungen führen.” Es sei aber grundsätzlich richtig, die Schutzmaßnahmen wieder etwas zurückzufahren, sagte Reinhardt, denn die Corona-Infektionen unter Omikron verliefen deutlich milder als unter der Vorgängervariante Delta. Die Hotspotregelung soll ermöglichen, dass an Pandemieschwerpunkten weiterhin Regeln wie Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte gelten können. Nach wochenlang rückläufigem Trend verzeichnen viele Labore in Deutschland wieder einen deutlichen Zuwachs an PCR-Tests. Rund 2,17 Millionen solcher Untersuchungen seien vom 7. bis 13. März angefordert worden, knapp ein Viertel (23 Prozent) mehr als in der Woche zuvor, berichtet der Verband Akkreditierte Labore in der Medizin. Der Anteil positiver Ergebnisse ist laut der Auswertung weiter auf knapp 54 Prozent gestiegen – ein Rekord. “Das ist immer ein Hinweis darauf, dass es ein gewisses, ein höheres Maß an Untererfassung gibt”, sagt der Verbandsvorsitzende Michael Müller. Der Apothekerverband Nordrhein fordert den Bund auf, an den kostenlosen Bürgertests über den 31. März hinaus festzuhalten. “Mit dem Vormarsch der Omikron-Variante BA.2 steigt die Rate positiver Tests kontinuierlich. Jetzt den gleichen Fehler wie im Oktober und die Bürgertests kostenpflichtig zu machen, wäre unverantwortlich”, sagt Verbandschef Thomas Preis der “Rheinischen Post”. Die Nachfrage sei immens: “Die Testzahlen sind etwa doppelt so hoch wie im November, als wir mit der Delta-Variante zu kämpfen hatten. Aktuell haben wir mit über zehn Prozent eine nie dagewesene Positivrate bei den Bürgertests.” Der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, fordert, die Maskenpflicht „an Orten mit hoher Infektionsgefahr“ beizubehalten. Als Beispiele nennt er den öffentlichen Nahverkehr, den Einzelhandel oder Orte mit vulnerablen Gruppen. “Wir befinden uns in einer problematischen Situation”, sagt Gaß den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Mit der Inzidenz auf Rekordhöhe steige auch die Belegung auf Normalstationen. Absehbar werde sich das auch auf die Intensivstationen auswirken. Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund plädiert dafür, im Einzelhandel und Innenräumen weiter Masken vorzuschreiben. Hessen plant auch bis zum 2. April mit einer Übergangsphase: Wie die Staatskanzlei mitteilt, sollen die bestehenden Corona-Maßnahmen zunächst knapp zwei weitere Wochen, bis zum 2. April, gelten. Darunter fallen die Maskenpflicht, die Abstands- und Hygieneregeln sowie die gültigen Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus). Gelockert werden soll dennoch in einigen Bereichen: Die Kontaktregeln für Ungeimpfte gelten dann nicht länger, die Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und in Clubs und Diskotheken entfallen. Zudem entfällt die Kontaktdatenerfassung in vielen Bereichen. An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen. Rheinland-Pfalz lockert die Corona-Regeln zwei Wochen später als zunächst geplant. Das Kabinett stimmte heute diesem Vorstoß von Gesundheitsminister Clemens Hoch von der SPD zu, wie sein Ministerium berichtet. Nach den Vorstellungen des Bundes sollen die meisten Regeln vom 20. März an fallen. Für die Landesparlamente ist aber eine Übergangsfrist von zwei Wochen möglich. In Rheinland-Pfalz gilt jetzt bis 3. April: Wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, muss weiterhin überwiegend keine Maske mehr getragen werden. Im Einzelhandel und in anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht weiter. Auch an allen weiterführenden Schulen bliebe es für zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht auch am Platz. Anlasslos werde an Schulen weiterhin zweimal die Woche getestet. Die Regeln blieben auch für Großveranstaltungen weiter bestehen. Die bayerische Staatsregierung verlängert wegen der hohen Corona-Zahlen einen Teil der Beschränkungen bis 2. April. Das gilt laut Staatskanzleichef Florian Herrmann vor allem für die 2G- und 3G-Regeln sowie die Maskenpflicht in Innenräumen, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Das Kabinett beschloss demnach aber auch Lockerungen, am Samstag sollen etwa die Kontaktbeschränkungen wegfallen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisiert das neue Infektionsschutzgesetz, das ab Sonntag gelten soll, scharf. “Eine großzügige Lockerung der Corona-Maßnahmen ist angesichts neuer Rekordwerte bei den Infektionszahlen schwer zu verantworten. Sie widerspricht auch vorherigen politischen Ankündigungen”, erklärte BDI-Präsident Siegfried Russwurm. Die Unternehmen hätten statt einer pauschalen Rücknahme wirksamer Instrumente konkrete Maßnahmen für mehr Stabilität und Sicherheit erwartet.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht als „Scheinsicherheit“ und als „Verwaltungsmonster“ kritisiert. Die Politik verbinde überzogene Erwartungen mit dieser Impfpflicht, sagte Vorstand Eugen Brysch. Bei der derzeitigen Virusvariante hätten die Impfstoffe ihre Grenzen. Zudem werde der Verwaltungsaufwand angesichts der zahlreichen Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich ins Unermessliche getrieben. Brysch befürchtet, dass die ohnehin nur bis zum Ende des laufenden Jahres geltende Impflicht die angespannte Personallage in der Pflege weiter verschärfen könnte, weil Ungeimpfte wechseln oder nicht arbeiten dürften. Das Tempo der Impfungen gegen das Coronavirus in Deutschland nimmt weiter ab. Gestern wurden rund 46.000 Impfdosen verabreicht, wie aus Daten des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Am Montag vor einer Woche waren es noch rund 63.000, vor zwei Wochen rund 80.000. Nur gut 4200 der Dosen von gestern waren Erstimpfungen.

Polizei und Staatsanwaltschaft ist bei einer Durchsuchungsaktion in vier Bundesländern ein Schlag gegen mutmaßliche Impfpass-Fälscher gelungen. Bei dem konzertierten Einsatz in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bayern seien insgesamt 22 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und zahlreiche Beweismittel sichergestellt worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg mit. Die Ermittlungen richteten sich den Angaben zufolge gegen einen 29 Jahre alten Italiener sowie gegen eine 39-jährige und eine 48-jährige Deutsche. Sie stehen im Verdacht, in unterschiedlicher Tatbeteiligung gewerbsmäßig unechte Gesundheitszeugnisse hergestellt zu haben. Anschließend sollen die gefälschten Dokumente Personen in mehreren Bundesländern gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt worden sein. Die Polizei hat im niedersächsischen Stade vier Wohnungen von fünf Polizistinnen und Polizisten durchsucht. Wie die Polizei mitteilt, stehen die fünf Beamten im Verdacht, Impfpässe gefälscht zu haben. Weil es sich bei den Verdächtigen um Beamte der Polizei Stade handelt, führt die Polizei Rotenburg die Ermittlungen. Den fünf Verdächtigen im Alter von 31, 32, 35, 40 und 44 Jahren wird den Angaben zufolge vorgeworfen, die gefälschten Impfnachweise selbst genutzt sowie an andere Menschen verteilt zu haben. Sie seien vom Dienst freigestellt worden und müssten sich sowohl strafrechtlich als auch in einem Disziplinarverfahren verantworten. Bei den Durchsuchungen habe die Polizei Utensilien, die zur Herstellung der gefälschten Impfzertifikate dienen könnten, sowie Speichermedien, Handys und Laptops sichergestellt. Vor dem Landgericht im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach muss sich ab Montag der 50-Jährige verantworten, der in Idar-Oberstein einen Tankstellenkassierer im Streit um die Maskenpflicht erschossen haben soll. Die Anklage wirft ihm vor, den 20-Jährigen im September ermordet zu haben. Das Entsetzen in Deutschland nach der Tat war groß. Neben Mord werden dem Angeklagten das unerlaubte Führen der Tatwaffe und der unerlaubte Besitz einer weiteren Schusswaffe vorgeworfen. Ein Tweet von Innenministerin Nancy Faeser zu Protesten gegen Corona-Maßnahmen war nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin rechtlich zulässig. Das entschied das Gericht im Eilverfahren, wie ein Sprecher mitteilt. Faeser hatte am 19. Januar auf ihrem privaten Account getwittert: “Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln.” Diese Äußerung wollte der Antragsteller gerichtlich verbieten lassen, weil er sich dadurch in seinem Versammlungsgrundrecht beeinträchtigt sah. Der Mann habe jedoch nicht ausreichend dargelegt, dass die Äußerung seine Rechte beeinträchtige, argumentierten die Richter. Denn der Tweet beziehe sich nicht auf die von ihm angemeldeten Versammlungen.

In Frankreich breitet sich das Coronavirus seit Ende Februar auch wieder stärker aus, aber von den Höchstwerten am Jahresanfang – mehr als eine halbe Million Neuinfektionen am 25. Januar – ist Deutschlands Nachbarland noch weit entfernt: Die Behörden melden 116.618 neue Fälle binnen 24 Stunden. Dennoch ist das ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Dienstag vor einer Woche, als 93.050 Neuinfektionen gemeldet wurden. Nach 170.985 Corona-Fällen am Vortag registriert Großbritannien heute deutlich weniger Neuinfektionen binnen 24 Stunden: Die britischen Behörden melden 109.802 neue Fälle. Estland wird trotz weiter hoher Infektionszahlen die Nutzung von Corona-Zertifikaten aussetzen. Im dem baltischen EU-Land muss für den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen von nun an kein sogenannter Grüner Pass für Geimpfte oder Genesene mehr vorgezeigt werden. Dies teilt die Regierung in Tallinn mit. Auch die bisher geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten für Bars und andere Unterhaltungsstätte werden aufgehoben. Gültig bleiben Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Die Niederlande schaffen auch die letzten Schutzmaßnahmen ab. Vom 23. März an muss auch in Bussen und Bahnen keine Maske mehr getragen werden. Die Testpflicht vor Großereignissen wird gestrichen. Das kündigte Gesundheitsminister Ernst Kuipers in Den Haag an. In dem 17,5-Millionen-Einwohner-Land entfällt auch die Quarantänepflicht: Wer ein positives Testergebnis hat, soll zu Hause bleiben. Das ist dann aber nur noch eine Empfehlung. Österreich setzt die kostenlosen Corona-Tests fort, beschränkt aber deren Zahl. Ab 1. April stünden für jeden Bürger jeweils fünf kostenlose PCR-Tests und fünf kostenlose Antigen-Tests im Monat zur Verfügung, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch. Auch darüber hinaus bestehe aber zum Beispiel für alle, die sich krank fühlten oder in Altenheimen arbeiteten, die Möglichkeit zum Testen. “Wer einen kostenlosen Test braucht, der erhält ihn auch.”

Die Zahl der weltweit wöchentlich gemeldeten Corona-Infektionen hat laut Weltgesundheitsorganisation erstmals seit Ende Januar wieder zugenommen. In der zweiten Märzwoche seien acht Prozent mehr Infektionen gemeldet worden als in der Woche davor, teilt die WHO mit. Insgesamt seien elf Millionen neuer Fälle gezählt worden. Außerdem seien 43.000 Menschen an oder mit Covid-19 gestorben. Besonders deutlich falle der Anstieg im Wochenvergleich in der Region westlicher Pazifik und in Afrika aus. In Europa betrage das Plus zwei Prozent. Biontech und Pfizer beantragen in den USA eine Notfallzulassung für eine zweite Booster-Impfung mit ihrem gemeinsamen Vakzin. Sie soll für Patienten ab einem Alter von 65 Jahren gelten, die bereits mit einem der zugelassenen Impfstoffe geboostert sind. Der Zulassungsantrag stütze sich auf Daten aus Israel, die während der Omikron-Welle erhoben wurden und erhöhte Immunantworten bei weniger Infektionen und schweren Erkrankungen zeigten, erklären die Unternehmen.

Beitragsfoto (c) AVAKAphoto (Pixabay)

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