Die Corona-Schutzverodnung NRW in der ab dem 17. Februar 2022 gültigen Fassung

Ab morgen soll es keine Zugangsbeschränkungen im Handel in NRW mehr geben. Auch Ungeimpfte dürfen wieder shoppen. So die Coronaschutzverordnung des Landes in der seit gestern gültigen Fassung. Gleichwohl muß beim Einkauf weiterhin eine Maske getragen werden. Die Verordnung sieht auch vor, dass Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden. Ab dem 4. März sind auch die Restaurants und Kneipen im Land wieder für alle offen. Ungeimpfte brauchen aber einen negativen Coronatest.

Beitragsfoto © cottonbro (Pexels)

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