Rheinisch-Bergischer Kreis | Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab Donnerstag gilt, weitet NRW die G2plus-Regel aus: Sie gilt nun überall dort, wo man keine Maske tragen kann, also in der Gastronomie, im Freizeitbereich oder beim Sport. Das teilte Gesundheitsminister Laumann mit. Wer geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen Test vorweisen oder geboostert sein. Gaststätten oder Fitnessstudios können künftig ihre Kunden vor Ort testen.
Wo ein Test zu den Zutrittsvoraussetzungen zählt (3G oder 2G-plus) kann ab Donnerstag ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden und den Testnachweis von offizieller Stelle ersetzen. Das gilt etwa beim Fitnessstudios unter Aufsicht des Empfangspersonals oder beim Sport unter Aufsicht des Trainers, erläuterte das Gesundheitsministerium. Die Aufsichtspersonen könnten aber keine Testnachweise ausstellen, die andernorts zum Eintritt berechtigten.
Für Veranstaltungen, drinnen und draußen, gilt eine Obergrenze von 750 Personen. Das gilt auch für Sportveranstaltungen – bis hin zur Bundesliga. An Orten, die auch für Menschen zugänglich sind, die nicht geimpft sind, werde es auch im Freien eine Maskenpflicht geben. Nur bei 2G-plus-Veranstaltungen könne darauf verzichtet werden.
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