Düsseldorf | Das Land NRW setzt die von Bund und Ländern beschlossenen neuen Beschränkungen zum 28. Dezember mit einer neuen Coronaschutzverordnung um. Mit der Änderung der Verordnung werden nun Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet. Private Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen zulässig, sofern alle Personen geimpft oder genesen sind. Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. Für andere Veranstaltungen werden die Höchstgrenzen für Zuschauer abgesenkt.