Nach Weihnachten strengere Corona-Kontaktregeln

Beschlussvorlage für die morgige Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Spätestens”, so heißt es in der Beschlussvorlage für die morgige Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wörtlich, am 28. Dezember dürfen sich höchstens zehn Genesene und Geimpfte drinnen oder draußen treffen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Clubs und Diskotheken müssen schließen. Insbesondere Silvesterfeiern Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen seien in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten, heißt es dort weiter. Veranstaltungen in Innenräumen werden mit einer Kapazitätsbeschränkung von 30 bis 50 Prozent belegt.

Die Beschlussvorlage enthält den Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, sich so schnell wie möglich boostern zu lassen. Zudem sollen Ärzte und Apotheker die Impfkampagne auch über Weihnachten und Silvester vorantreiben und Praxen und Impfzentren geöffnet halten.

Bundeskanzler Scholz stimmt morgen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den weiteren Kurs in der Pandemie ab. Gestern hatte der von der neuen Bundesregierung berufene Expertenrat angesichts der Erkenntnisse über Omikron nicht nur vor einer Überlastung des Gesundheitssystems, sondern auch vor Risiken für die kritische Infrastruktur gewarnt. Die Experten rechnen mit großen Ausfällen in der berufstätigen Bevölkerung durch Corona-Infektionen, unter anderem weil sie unter Umständen auch vermehrt Kinder oder pflegebedürftige Personen betreuen müssen. Der Rat forderte zusätzliche Kontaktbeschränkungen.

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