Die Stellungnahme der Pressestelle der Stadt Bergisch Gladbach entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung des Bürgerportals Bergisch Gladbach:
Rheinisch-Bergischer Kreis | Mit den Stimmen von CDU und Grünen hatte der Kreistag den Etat des Kreises Rhein-Berg beschlossen, die weitere Entlastung der Kommunen abgelehnt und eigene neue Ausgaben beschlossen. Inhalt und Form der Beschlussfassung stoßen in allen acht Kommunen auf „völliges Unverständnis“. Sie reagieren mit einer ungewöhnlich offenen Kritik an allen Fraktionen im Kreistag.
Der Kreistag hat am 9. Dezember 2021 den Haushalt für 2022 beschlossen und in seiner Pressemitteilung verkündet: „Kreisangehörige Kommunen werden unterstützt.“ Eine Aussage, die alle acht Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht teilen.
Ganz im Gegenteil: „Wir sind vom Inhalt der Beschlüsse zum Kreishaushalt, aber auch von der Art und Weise ihres Zustandekommens massiv enttäuscht“, bringt es Frank Stein, Bürgermeister aus Bergisch Gladbach und Sprecher der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, auf den Punkt. „Vom so oft beschworenen Zusammenhalt der kommunalen Familie ist im Verhältnis des Rheinisch-Bergischen Kreises zu seinen Städten und Gemeinden jedenfalls nicht viel zu spüren.“
Im ersten Moment hört es sich gut an, dass die Kreisumlage stabil bei 35,5 Hebesatzpunkten bleibt. Doch dem zweiten Blick hält es nicht stand. Denn aufgrund der Steuerkraftentwicklung (zum Teil noch aus der Zeit vor der Corona-Pandemie) der kreisangehörigen Kommunen im Finanzausgleich 2022 kann der Kreis tatsächlich etwa 14,8 Millionen Euro Mehrerträge bei der Kreisumlage in 2022 gegenüber 2021 verbuchen.
Das bedeutet, dass Bergisch Gladbach bei stabiler Kreisumlage im kommenden Jahr 4,0 Millionen Euro mehr zahlen muss. In Wermelskirchen sind es 4,7 Millionen Euro, die die Stadt mehr aufbringen muss, in Burscheid 3,9 Millionen und in Leichlingen 1,3 Millionen Euro. Kürten hat eine Mehrbelastung von 0,9 Millionen Euro.
Kreis kommt seiner Pflicht zur Unterstützung nicht nach
„Dieses Geld brauchen die Kommunen aber dringend für die Investitionen in die Zukunft. In allen unseren Kommunen muss beispielsweise massiv in die Schulen investiert werden“, so Frank Stein. Allein schon wegen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen, der ab 2026 auf alle Kommunen zukommt.
„Belastet mit den fiskalischen Folgen vieler Jahre der Haushaltssicherung, konfrontiert mit massiven Investitions- und Sanierungsrückständen und gleichzeitig weiter steigender Belastungen im Bereich Jugend und Soziales erfüllt uns der Blick auf die nächsten Jahre mit großer Skepsis und Sorge“, heißt es weiter in dem gemeinsamen Schreiben der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
Ihre Forderung: „In einer solchen Situation ist auch der Rheinisch-Bergische Kreis in besonderer Weise in der Pflicht, die Städte und Gemeinden so weit wie eben möglich zu entlasten.“
Der Kreishaushalt sieht nur den teilweisen Verzehr der Ausgleichsrücklage im Finanzplanungszeitraum vor, so dass diese im Jahr 2025 von rund 37 Millionen Euro auf verbleibende 7,8 Millionen Euro abgeschmolzen sein soll.
Die Forderung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, den vollständigen Verzehr der Ausgleichsrücklage im Finanzplanungszeitraum einzuplanen, hat der Kreistag abgelehnt. Hierfür haben die Städte und Gemeinden, die in der Finanzplanung ihrer eigenen Haushalte einen solchen vollständigen Verzehr in aller Regel abbilden müssen, kein Verständnis.
Zusätzliche Ausgaben stoßen auf „völliges Unverständnis“
Insbesondere deshalb, weil die Jahresergebnisse des Kreises der letzten Jahre stets besser waren als die Haushaltsplanung, so dass ein im Plan vorgesehener Verzehr der Ausgleichsrücklage mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich gar nicht eintreten wird.
Was bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf völliges Unverständnis stößt: Alle Fraktionen des Kreistages haben erst in die finale Sitzung des Kreistages eine Vielzahl aufwandssteigernder Anträge eingebracht und in großem Umfang auch beschlossen!
Das zeigt, dass im Kreishaushalt durchaus noch erhebliche Konsolidierungspotentiale vorhanden sind, die aber nicht zur dringend notwendigen Unterstützung der Städte und Gemeinden genutzt werden, sondern zum Ausbau der ambitionierten Projekte und Maßnahmen der Kreispolitik.
Anhörungsrecht ausgehebelt
Mehr noch: Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hatten im Rahmen ihres Anhörungsrechts zum Kreishaushalt überhaupt keine Chance, zu diesen Anträgen, die buchstäblich erst in der letzten Sekunde und ohne jeden Gegenfinanzierungsvorschlag eingebracht wurden, zu reagieren und dazu Stellung zu nehmen. Das ist weder guter politischer Stil noch Ausdruck von offener und transparenter Finanzpolitik.
Die Zeche für die Entscheidungen des Kreistages zahlen die Städte und Gemeinden, eine klassische Finanzpolitik zu Lasten Dritter. Und die Zeche zahlen am Ende auch die Bürgerinnen und Bürger. Denn jede Aufwandserhöhung beim Kreis, die einer Umlagesenkung durch die Kreispolitik vorgezogen wird, ist spiegelbildlich durch Grund- und Gewerbesteuer durch die Kommunen zu finanzieren.
Es ist nicht zu verstehen, dass in Zeiten, in denen Kommunen bundesweit vor einer massiven Haushaltskrise stehen, so viele aufwandssteigernde Anträge eingereicht und beschlossen werden und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht mit einbezogen werden.
Schließlich sind sie es, die die Pläne des Kreistages finanzieren müssen. Und das durch den Steuereinbruch im Zuge der Coronakrise nur schwer stemmen können.
Positiv gewertet wird das Angebot, im kommenden Jahr bereits im Frühjahr das gemeinsame Gespräch zu suchen. Hierin besteht die große Chance, in einem sachlichen Austausch frühzeitig die wechselseitigen Notwendigkeiten und Erwartungen zu kommunizieren. Dies kann nur ein Gewinn für die kommunale Familie darstellen.
Beitragsfoto: Bürgermeisterin Marion Lück