Rheinisch-Bergischer Kreis | Die Polizei des Rheinisch-Bergischen Kreises macht aus gegebenem Anlass noch einmal auf die Betrugsmasche der sogenannten Schockanrufe aufmerksam. Alleine im laufenden Dezember ist bereits eine große Anzahl an Anzeigen aus dem gesamten Kreisgebiet bei der Polizei eingegangen, in denen Seniorinnen und Senioren von angeblichen Verwandten angerufen wurden. In den allermeisten Fällen ist es glücklicherweise nicht zu einem finanziellen Schaden gekommen.
Bei diesen Telefonaten ist zunächst eine vermeintlich weinende/schluchzende Person am Apparat, die mit den Worten “Mama (oder Papa), es ist etwas ganz Schreckliches passiert” den Hörer dann direkt an einen ebenso falschen Polizeibeamten weitergibt.
Dieser berichtet dann, dass der Angehörige beispielweise einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem ein Mensch zu Tode gekommen sei. Um zu vermeiden, dass der Angehörige deswegen in Haft genommen wird soll der angerufene Senior daher eine Kaution von mehreren tausend Euro bezahlen.
Die Polizei rät daher:
- Informieren Sie sich und Ihre älteren Angehörigen über diese Betrugsmasche.
- Vereinbaren Sie mit ihren Angehörigen im Falle eines solchen Anrufs ein bestimmtes Vorgehen, wie zum Beispiel den Rückruf bei dem angeblichen Angehörigen.
- Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie den Anruf bei der Polizei.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Seien Sie stets misstrauisch!
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Das ist keinesfalls unhöflich!
Weitere Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet Ihnen gerne das Kommissariat für Kriminalprävention/Opferschutz unter 02202 205–430 oder gl.kriminalpraevention@polizei.nrw.de. (ck/ch)