Kreistag: Förderung von Solarenergie und E-Lastenrädern – Klimaanpassungs­konzept beschlossen

Rheinisch-Bergischer Kreis | In der jüngsten Sitzung des Kreistags wurden wichtige Vorhaben aus dem Bereich Klimaschutz und Mobilität durch die Politik verabschiedet. Sowohl das Klimaschutzteilkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis zur Anpassung an den Klimawandel als auch die Förderung von Solarenergie wurden beschlossen. Zudem stimmte der Kreistag einer Verlängerung und Erweiterung der E-Lastenradförderung zu.

Handlungsleitfaden für klimaanpassungsrelevante Vorhaben beschlossen

Die Kreisverwaltung, unterstützt durch die kreisangehörigen Kommunen, hat im vergangenen Jahr zwei Fachbüros mit der Erstellung des Klimaschutzteilkonzepts beauftragt. Das nun fertiggestellte Klimaanpassungskonzept soll als Handlungsleitfaden für klimaanpassungsrelevante Vorhaben dienen.

Ziel ist es, die Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie deren Hab und Gut langfristig mit geeigneten Maßnahmen besser vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen, beziehungsweise die daraus resultierenden Folgeschäden zu reduzieren. Der Kreistag stimmte dem Konzept einstimmig zu.

Ergänzend beschloss der Kreistag einen gemeinsamen Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass geprüft wird, ob der Einsatz eines automatisierten Waldbrand-Frühwarnsystems (AWFS) für das Kreisgebiet sinnvoll ist. Es wurde mehrheitlich beschlossen, dass hierfür vorsorglich 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden, um – wie es im Antrag heißt – „sauerstoffproduzierende, CO2- und wasserspeichernde Wälder und die Bevölkerung vor den verheerenden und aufgrund des Klimawandels zukünftig vermehrt zu erwartenden Waldbränden schnell und damit bestmöglichst zu schützen.“

Vorhaben zur Förderung der Solarenergie auf den Weg gebracht

Der Kreisausschuss zeigte sich bereits überzeugt, dass das Potenzial der Sonne zu nutzen ein wichtiger Schritt ist, um die Klimaziele des Rheinisch-Bergischen Kreises zu erreichen. Daher hat er das Konzept zur Förderung der Solarenergie für den Rheinisch-Bergischen Kreis im Juni 2021 beschlossen. Das Solarkonzept gibt eine Nutzung von 80 Prozent des Photovoltaik-Dachflächenpotenzials im Rheinisch-Bergischen Kreis bis 2030 vor. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, die im Konzept aufgeführten Maßnahmen des Solarkonzepts für den Rheinisch-Bergischen Kreis sukzessive umzusetzen. Der nun vorgeschlagenen Priorisierung der Vorhaben stimmte der Kreistag mehrheitlich zu.

Um den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen und die Nutzung von Solarthermie konsequent voranzutreiben, sind in dem Solarkonzept 16 Maßnahmen definiert. Eine Hauptmaßnahme ist die finanzielle Förderung von neuinstallierten Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf privaten Dächern und Balkonen. Mit dem „1.000 Dächer bis 2025“-Förderprogramm werden dafür von 2022 bis einschließlich 2025 jährlich 250.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme soll bis zum 1. Januar 2022 auf den Weg gebracht werden und künftig rund 730 Tonnen CO2 jährlich einsparen. Außerdem soll eine Klima- und Energieagentur für den Rheinisch-Bergischen Kreis geschaffen werden. Zunächst sollen in einem fachlich begleiteten Prozess die Ziele, Perspektiven und Gestaltungsmöglichkeiten einer Klima-Agentur Rhein-Berg definiert werden. Diese wegweisende Maßnahme hat ebenfalls oberste Priorität.

Der Kreistag votierte dafür, die Verwaltung mit der Umsetzung dieser beiden Maßnahmen zu beauftragen. Die Fraktionen waren sich größtenteils einig, dass die Vorhaben zügig umgesetzt werden sollen, damit das Klimaziel, bis 2030 58 Prozent der Treibhausgas-Emissionen zum Referenzjahr 1990 einzusparen, erreicht werden kann.

E-Lastenradförderung im Rheinisch-Bergischen Kreis auch für Privatpersonen

Die E-Lastenradförderung im Rheinisch-Bergischen Kreis wird verlängert. Außerdem können nun auch Privatpersonen einen Förderantrag stellen. Hierfür werden 100.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Diesem Vorhaben stimmte der Kreistag zu.

Dem gemeinsamen Antrag der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die bereits beschlossene Förderung bis 2024 zu verlängern, wurde mehrheitlich zugestimmt. Die beiden Fraktionen forderten zudem, dass der Zuschuss von 50 auf 80 Prozent angehoben werden soll, wenn die antragstellende Person laut Berechnung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tagesbetreuung für Kinder ab drei Jahre von der Beitragszahlung befreit ist. Diese Anbindung an die Elternbeitragssatzung als Entscheidungsgrenze wurde nicht beschlossen, da der administrative Aufwand für die Verwaltung sehr hoch sein könnte. Die Verwaltung soll nun zunächst einen Vorschlag für eine Sozialkomponente bei der Förderung erarbeiten.

Bisher konnten ausschließlich Gewerbetreibende und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen sowie gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis eine Förderung für ihr E-Lastenrad beantragen. Die Öffnung für Privatpersonen ist in der stetigen Nachfrage privater Personen begründet. Gefördert werden nun auch Lastenräder ohne batterieelektrische Unterstützung sowie Anhänger.

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