Rheinisch-Bergischer Kreis | Im Kreishaus gilt ab sofort die 3G-Regel. Das bedeutet, dass sowohl die Mitarbeitenden als auch Besucherinnen und Besucher, die das Kreishaus und die weiteren Gebäude der Kreisverwaltung betreten, nachweisen müssen, dass die geimpft, genesen oder getestet sind.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gibt eine Anpassung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben vor und bietet Behörden die Möglichkeit, auch weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen. Zum Schutz von Kundinnen, Kunden und Mitarbeitenden hat sich die Kreisverwaltung daher entschieden, 3G in allen Räumen der Kreisverwaltung umzusetzen, das gilt für das Kreishaus Heidkamp sowie für die Büros im Technologiepark und in Gronau.
Für Getestete gilt, dass zwischen der Durchführung des Tests und dem Besuch der Kreisverwaltung höchstens 24 Stunden liegen dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Sie brauchen lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Bei Onlineterminbuchungsmöglichkeiten wird die Anforderung des 3G-Nachweises entsprechend deutlich kenntlich gemacht. Bei sonstigen Terminvereinbarungen überprüfen die jeweiligen Mitarbeitenden den Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis.
Außerdem gilt in allen geschlossenen Räumen der Kreisverwaltung eine Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken, getragen werden. Ungeimpfte Personen sollten zu ihrem eigenen Schutz eine FFP2-Maske bevorzugen.
Personen mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Erkältungssymptomen oder Geschmacksverlust erhalten keinen Zutritt zu den Gebäuden der Kreisverwaltung.
Alle sind gefordert, ihr Möglichstes zu geben, um der vierten Welle und den exponentiell steigenden Fallzahlen entgegenzuwirken. Nur durch gemeinsame Anstrengung und die Hilfe aller kann dies gelingen. Die Kreisverwaltung bittet daher für Verständnis für die angeordneten Maßnahmen.
Das Gesundheitsamt weist zudem darauf hin, dass auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in Krankenhäusern alle Besucherinnen und Besucher getestet sein müssen. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.