Neue Corona-Regeln in NRW

Niederländische Corona-Patienten werden in NRW aufgenommen

Düsseldorf/Rheinisch-Bergischer Kreis | NRW-Gesundheitsminister Laumann hat die neuen Corona-Regeln erläutert, die in NRW mit einer neuen Coronaschutzverordnung ab morgen gelten sollen:

  • 3G-Regel am Arbeitsplatz: alle Menschen, die zur Arbeit gehen, müssen entweder genesen, geimpft oder getestet sein. „Das bedeutet, dass die rund eine Million Arbeitnehmer zwischen 18 und 60 Jahren, die laut Statistik nicht geimpft sind, ab morgen täglich getestet werden”, so Laumann.
  • 2G-Regel im Freizeitbereich: auf Weihnachtsmärkten, im Zoo, in Kinos, etc. Auf Weihnachtsmärkten sollen die Zugangsregeln wenigstens per Stichproben kontrolliert werden.
  • 2Gplus-Regel für Tanzveranstaltungen, Bars, Diskotheken und Karnevalsveranstaltungen.

„Menschen die nicht geimpft sind, können im Grunde genommen noch ins Geschäft und einkaufen gehen. Vom Rest des gesellschaftlichen Lebens sind sie jedoch weitestgehend ausgeschlossen,” sagte Laumann. 

Zudem schloss Laumann eine Maskenpflicht in Innenstädten während Vorweihnachtszeit nicht aus: „Wenn die Kommunen das wollen, dann machen wir das.” Eine Aufhebung der Präsenzpflicht in den Schulen hält er derzeit noch nicht für nötig. Diese Lage könne sich in den kommenden Wochen jedoch ändern.

Niederländische Krankenhäuser verlegen erneut Corona-Patienten in Kliniken in Nordrhein-Westfalen. Der erste Krankenwagen sei heute morgen aus Rotterdam abgefahren, teilte eine Sprecherin der nationalen Organisation für die Verteilung von Patienten mit. In Krankenhäusern in NRW soll Platz für insgesamt 20 Patienten aus den Niederlanden sein.

PCR-Ergebnisse vorab über Corona-Warn-App

Die vielen Neuinfektion führen zu vielen PCR-Tests und längeren Beabeitungszeiten in den Laboren. Nach Angaben der Kreisverwaltung dauert es derzeit „oft drei bis vier Tage“, bis die offiziellen Ergebnisse im Lagezentrum des Gesundheitsamtes eintreffen. Erst dann werden sie per Post weiter geleitet. Die Betroffenen würden aber in der Regel deutlich früher informiert, zum Beispiel über die Corona-Warn-App.

Diejenigen, die ein positives Ergebnis erhalten, sollen sich dann selbständig auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises darüber, wie sie sich zu verhalten haben: „Ich habe Ich habe ein positives Testergebnis erhalten. Was muss ich tun?“

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