Kreisangehörige Kommunen erhalten einmalige Zahlung in Höhe von 6 Millionen Euro.
Rheinisch-Bergischer Kreis | Landrat Stephan Santelmann und Kreiskämmerer Klaus Eckl haben in einer Sondersitzung des Kreistags den Haushaltsentwurf des Rheinisch-Bergischen Kreises für das Jahr 2022 in den Kreistag eingebracht. Der Rheinisch-Bergische Kreis plant dabei mit Aufwendungen von 426.552.920 Euro und Erträgen von 421.807.348 Euro. Die Differenz von 4.745.572 Euro wird aus der Ausgleichsrücklage entnommen. Der Kreisumlagesatz wird stabil gehalten. Dazu wird den Kommunen im Jahr 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 6 Millionen Euro ausgezahlt. Dies entspricht einer Umlagesenkung von rund 1,5 Prozentpunkten.
„Die Haushaltsaufstellung war ein Drahtseilakt. Dieses wie letztes Jahr“, betonte Landrat Stephan Santelmann bei der Einbringung des Etats im Kreistag. „Daher freut es mich dieses Jahr besonders, dass wir trotz der anhaltenden pandemischen Lage und der Flutkatastrophe die Kreisumlage für das kommende Haushaltsjahr stabil bei 35,5 Prozentpunkten halten können.“
Möglich werde dies, erklärte Kämmerer Klaus Eckl in der Sitzung des Kreistags, weil der Jahresabschluss 2020 voraussichtlich mit einem Überschuss von rund 17,5 Millionen Euro abschließen wird. Jener Überschuss komme durch mehrere Effekte zustande, so Eckl: „Erstens durch die erstmalige Bilanzierung der Corona-Belastungen und den damit verbundenen außerordentlichen Ertrag. Zweitens durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft.“ Zu dieser hatte sich der Bund erst im Laufe des Jahres 2020 vor dem Hintergrund der Pandemie entschieden. Die Erträge hieraus waren deshalb im Haushaltsplan 2020 noch nicht planbar gewesen.
Der Überschuss versetzt den Rheinisch-Bergischen Kreis nun in die Lage, über die Ausgleichsrücklage die dargestellten Fehlbedarfe in den Finanzplanungsjahren abzudecken. Die stabile Kreisumlage, gab Landrat Stephan Santelmann zu bedenken, sei also nur zu erreichen gewesen durch die Bereitschaft, die hohen pandemiebedingten Kosten im Haushalt zu isolieren. Dieser Schaden belaufe sich allein für das Jahr 2022 auf 12,3 Millionen Euro.
Gleichzeitig setze sich der Kreis intensiv dafür ein, auch weiterhin bei den Kommunen für finanzielle Entlastung zu sorgen: „So sind wir mit dem Landschaftsverband Rheinland in einen Dialog eingetreten, um eine Senkung der Landschaftsumlage zu erwirken. Diese umfasst immerhin fast die Hälfte des Volumens unserer Kreisumlage“, erklärte Landrat Santelmann.
Weitere Eckdaten zum Kreishaushalt
Der Jugendhilfeumlagesatz wird von Burscheid, Kürten und Odenthal erhoben, da diese Kommunen über kein eigenes Jugendamt verfügen. Für sie ist das Kreisjugendamt zuständig. Zu deren Finanzierung wird die Umlage auf eine Höhe von 24,78 % festgelegt (2021: 27,82 %).
Als Landschaftsverbandsumlage überweist der Kreis an den Landschaftsverband Rheinland 73,7 Millionen Euro. Dieser Summe wird 2022 ein Umlagesatz in Höhe von 15,20 Prozent zugrunde gelegt (2021: 15,70 %).
Die Netto-Personalaufwendungen werden insgesamt mit 73.850.800 Euro veranschlagt (2021: 74.525.200 Euro).
Die corona-bedingten Lasten betragen 12.276.929 Euro.
Kredite für Investitionen sind nicht vorgesehen.
Der Zuschussbedarf an Verkehrsunternehmen beträgt 18.013.570 Euro (2021: 14.272.000 Euro).
Soziales
Die Kosten der Unterkunft – die SGB-II-Leistungen des Jobcenters – sind mit einer Nettobelastung von rund 13,8 Millionen Euro eine konstante Größe geblieben. Die durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften wurde mit rund 9.500 etwas höher als im Vorjahr geplant. Dabei wird von einem geringeren Kostenanstieg je Bedarfsgemeinschaft mit 486 Euro ausgegangen, so dass die Gesamtbelastung voraussichtlich nicht steigen wird. Inzwischen zeichnet sich auch eine geringere Bedarfsgemeinschaftszahl ab. Diese Änderung hat jedoch keinen Einfluss auf den ausgewiesenen Fehlbedarf, sondern verringert die hierfür vorgesehene Corona-Belastung.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der Zuschussbedarf für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rund 3,3 Millionen Euro. Dies erklärt sich durch Angebotsverbesserungen im nördlichen Kreisgebiet sowie weiterer Fahrzeugflottenergänzungen durch Wasserstoff- oder Elektrobusse.
Durch die ab dem 1. Juli 2021 zu organisierende Übergangsbetrauung für Verkehrsleistungen im Nordkreis, die nunmehr durch die Verkehrsunternehmen wupsi und RVK erbracht werden, ergeben sich entsprechende zusätzliche Kosten. Im Rahmen des REGIONALE 2025-Projektes „Bergische Schnellbusse“ wird zunächst übergangsweise der Schnellbus 24 von Leverkusen-Mitte über Opladen kommend von Burscheid-Hilgen ohne Zwischenhalt bis Wermelskirchen Busbahnhof verlängert. Im südlichen Bereich des Kreisgebietes soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 der Schnellbus 54 zwischen Overath Bahnhof und Much verkehren. Diese Verkehrsverbindungen sind ebenfalls bereits im Ansatz 2022 berücksichtigt.
Personal
Die Nettopersonalaufwendungen sinken um 675 000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Dies liegt vor allem an höheren Personalkostenerstattungen: Bei dieser Position ergaben sich Mehrerträge durch Kostenerstattungen des Jobcenters sowie verschiedener Einzelprojekte. Die Gesamtstellenzahl des Stellenplanentwurfs, der dieser Kalkulation zugrunde liegt, reduziert sich um 2,5 Stellen auf insgesamt 862,59 Stellen. Der vom Bund initiierte Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ist noch nicht in diesem Haushaltsentwurf 2022 enthalten. Er stellt überwiegend Fördermittel zur personellen Stärkung der Gesundheitsämter zur Verfügung und soll laut aktuellem Stand mindestens bis 2026 laufen.
Investitionen
Die für das Jahr 2022 geplanten Investitionen bewegen sich im jährlich üblichen Rahmen zur Erneuerung und Instandsetzung des Kreisvermögens. In der Hauptsache entfallen diese auf Kreisstraßenbau (4,2 Millionen Euro), Rettungsdienst (1,7 Millionen Euro), Feuerschutz und Katastrophenschutz (1,2 Millionen Euro), sowie auf die Bereiche Schulen (1 Million Euro), Jugend (0,4 Millionen Euro) und Digitalisierung (0,8 Millionen Euro). Noch nicht enthalten sind darin die finanziellen Auswirkungen des Starkregen- und Hochwasserereignisses. Aufgrund der von Bund und Land angekündigten Fördermittel zur Beseitigung dieser Schäden geht der Kreis jedoch von einer gesicherten Finanzierung aus.
Gemeindefinanzierungsgesetz
Die Steuerkraft im Rheinisch-Bergischen Kreis hat trotz größter konjunktureller Bedenken zu Beginn der Pandemie deutlich zugenommen. Die Umlagegrundlagen steigen von 428,8 Millionen Euro auf 470,3 Millionen Euro. Die Steuerkraftmesszahl ist um 51,6 Millionen Euro überdurchschnittlich gestiegen.
Für den Kreishaushalt bewirkt dieser hohe Anstieg der Umlagegrundlagen geringere Schlüsselzuweisungen von rund 5 Millionen Euro. Unter Einbeziehung der Landschaftsumlage ergibt sich insgesamt eine Verbesserung der allgemeinen Finanzmittel von rund 6 Millionen Euro.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Betrag als Einmalzahlung den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung zu stellen. Nach den Orientierungsdaten des Landes NRW sind bereits im nächsten Jahr sinkende Umlagegrundlagen anzunehmen, so dass eine normale Fortschreibung der Umlagegrundlagen nicht angezeigt ist. Daher liegt der für 2023 kalkulierte Wert unter dem Ansatz 2022.