Adresswechsel melden

Wermelskirchen | Mehr als 17.000 Abgabenbescheide versendet die Abgabenerhebung der Stadt Wermelskirchen im Januar 2022 an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet. Damit die Grundsteuerbescheide für 2022 an die richtigen Adressen versendet werden, bittet die Stadt Wermelskirchen um rechtzeitige Benachrichtigung, wenn sich die Anschrift nach einem Umzug geändert hat.

Änderungsmitteilungen sollten bis zum 10. Dezember 2021 schriftlich an die Stadt Wermelskirchen, Kämmerei, 20/4 Abgabenerhebung, Telegrafenstraße 29/33, oder per E-Mail an steuer@wermelskirchen.de oder gewerbe@wermelskirchen.de gesendet werden, damit sie der Versendung der Jahresbescheide im Januar 2022 unmittelbar berücksichtigt werden können und es nicht zu Rückläufern kommt.

Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt Grundsteuern und sonstige Abgaben fest. Zudem werden die Jahresbescheide für das Jahr 2022 für Gewerbesteuer und Hundesteuer versendet.

Beitragsfoto © Pressmaster (Pexels)

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