Wermelskirchen | Bei der Durchführung der Bundestagswahl unter Pandemiebedingungen gilt es, alle beteiligten Personen vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern. Die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Bundestagswahl am 26.09.2021 ist auch bei Einhalten von Infektionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Die Wahlbehörde der Stadt Wermelskirchen weist deswegen in Bezug auf die getroffenen Hygieneschutzmaßnahmen hiermit eindringlich auf folgende Umstände hin und bittet um Beachtung:
- Das Betreten des Wahllokals durch die Wählerinnen und Wähler ist nur mit Mundschutz (medizin. Masken oder FFP 2) erlaubt
- Der Wahlvorstand ist befugt, Maskenverweigernde des Wahlraumes zu verweisen. Durch die Verweisung verlieren die betroffenen Personen nicht ihr Wahlrecht! Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie von der Maskenpflicht befreit sind, sind hiervon ausgenommen.
- Es sind die gewohnten Abstandsregeln einzuhalten und es gibt eine Einlasskontrolle.
- Eine Händedesinfektion bei Eintritt in das Wahllokal wird dringend empfohlen.
- Das Mitbringen eines eigenen Stifts (Kugelschreiber) zur Wahl wird dringend empfohlen.
- Nach der Wahl ist das Wahllokal zügig wieder zu verlassen.
- Für die Mitglieder der Wahlvorstände gilt eine Ausnahmeregelung von der Maskenpflicht, wenn das Tragen der Maske durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (z.B. Abtrennung des Sitzplatzes durch eine Trennwand) ersetzt wird und das jederzeitige Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 Metern sichergestellt ist.
Wer wegen der vorgenannten Gründe nicht am Wahlsonntag in das auf seiner/ihrer Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal wählen gehen möchte, hat die Alternative, noch bis Freitag, 24.09.2021, 18.00 Uhr, im Direktwahlbüro der Stadt im Bürgerzentrum die Briefwahl zu beantragen. (Öffnungszeiten: mo., mi., fr. 9:00 -12:00 Uhr, di. und do. 14:00 -17:00 Uhr, am 24.09.2021 zusätzlich von 14:00 -18:00 Uhr)
Das Wahlbüro weist aber darauf hin, dass in der letzten Woche vor der Wahl, ab dem 20.09.2021, eine postalische Zustellung wegen des Postweges nicht mehr sichergestellt werden kann und es dann besser ist, persönlich im Direktwahlbüro vorbeizukommen und entweder vor Ort per Briefwahl zu wählen oder die Briefwahlunterlagen persönlich mitzunehmen.
Eine wichtige Information für die Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirks 20.2 – Ev. Vereinshaus Hülsen: In der Zeit vom 07.09.2021 bis voraussichtlich 08.10.2021 saniert Straßen NRW in Hülsen die Fahrbahndecke der L409. Die Straße von Dhünn, Ecke Pilghauser Str. /Hauptstraße bis hoch zum Jägerhof, Dhünn-Neuenhaus 2, wird in dieser Zeit für den Durchgangsverkehr gesperrt sein. (s. Plan)
In Absprache mit dem Wahlbüro, dem Tiefbauamt der Stadt Wermelskirchen und Straßen NRW soll das Anfahren des Wahllokals (Ev. Vereinshaus Hülsen) aber am Wahlsonntag für die Wählerinnen und Wähler ermöglicht werden. Hierfür wird eine Sonderbeschilderung mit dem Zusatz „Besucher/Besucherinnen des Wahllokals Hülsen frei“ aufgestellt werden, damit die Wahlmöglichkeit im Wahlbezirk 20.2 jederzeit am Tag der Bundestagswahl gewährleistet ist.
Das Wahlbüro empfiehlt jedoch in Anbetracht der Sperrung vorsorglich vor allem denjenigen Wählerinnen und Wählern, die auf eine Anfahrt des Wahllokals mit dem Pkw zwingend aus gesundheitlichen Gründen angewiesen sind und das Wahllokal nicht auch fußläufig erreichen könnten, rechtzeitig alternativ die Briefwahl zu beantragen und sich die Wahlunterlagen nach Hause schicken zu lassen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Wahlbüro unter der Rufnummer 710–106.