Verwaltungsgericht hat entschieden: Jugendfreizeitpark freigegeben

Wermelskirchen | Wie die Rheinische Post heute Mittag meldete, hat das Verwaltungsgericht Köln in dieser Woche den Eilantrag eines Anwohners aus Zenshäuschen abgewiesen. Mithin können Radfahrer durch die Hofschaft fahren und der Jugendfreizeitpark darf nunmehr legal genutzt werden.

Die Bürgermeisterin Marion Lück nutzte heute die Gelegenheit, die jungen Leuten auf dem Gelände des Freizeitparks zu begrüßen und ihnen mitzuteilen, daß der Radweg und der Freizeitpark freigegeben sind.

Es war bereits der zweite Antrag des Anliegers in Zenshäuschen. Er hatte geklagt, dass der Radweg zu nah an seinem Wohnhaus vorbeiführe. Zum zweiten Mal ist nun zugunsten der Stadtverwaltung Wermelskirchen entschieden worden.

Nun wird auch über eine offizielle Eröffnungsfeier nachgedacht und nach einem geeigneten Termin gesucht. Eingeladen werden dann Vereine, Politik und auch Rainer Bleek, der Bürgermeister, auf dessen Initiative hin der Jugendfreizeitpark überhaupt erst entstehen konnte. Marion Lück hofft, dass dieser Termin spätestens im Oktober stattfinden wird.

Kommentare (2) Schreibe einen Kommentar

    • stefan wiersbin
    • 03.09.21, 21:30 Uhr

    Eine wirklich gute Nachricht für die Kinder + Jugendlichen und für die gesamte Stadt Wermelskirchen!

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    • Tb@wo-ist-behle.com
    • 03.09.21, 22:52 Uhr

    Sehr cool

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