Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit

Rheinisch-Bergischer Kreis | Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 erfolgen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit, wie diese in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Die persönliche Arbeitslosmeldung und der Nachweis der Identität sind jetzt wieder ohne vorherige Terminvereinbarung innerhalb der Öffnungszeiten, montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr, möglich. Die Arbeitslosmeldung auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) endet am 31. August 2021.

Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet, müssen sich spätestens drei Monate vor dieser Beendigung arbeitsuchend melden. Wer kurzfristig vom Jobverlust erfährt, muss sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Diese Meldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann.

Die Arbeitsuchendmeldung ist weiterhin sowohl telefonisch als auch online möglich. Dies erspart Bürgerinnen und Bürgern Wartezeiten vor Ort. Ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung gilt man als arbeitslos. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Viele weitere Kundenanliegen, wie etwa die Mitteilung von Änderungen oder die Anforderung von Unterlagen, lassen sich weiterhin einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigen. 

Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices 

Fragen beantwortet die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach gerne unter 02202 9333 900 oder der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 00.

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