Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Kreistagsbüro teilt per Mail mit, daß Kreistagsmitglieder, sachkundige Bürgerinnen und Bürger, beratende Ausschussmitglieder und die Verwaltungsführung bei einen Inzidenz größer als 35 entweder ihre bereits bestehende Immunisierung oder eine Testung nachweisen müssen. Die “3G-Regel” sei verpflichtend.
Dies bedeute, daß eine Teilnahme für die Mitglieder, aber auch für eine eventuelle Zuhörerschaft nur dann möglich ist, wenn die betreffenden Personen vollständig geimpft oder genesen sind oder aber ein aktuelles Testat, nicht älter als 48 Stunden, vorlegen können.
Zu den “normalen” Fraktionssitzungen führen die Fraktionen die Kontrolle in eigener Zuständigkeit durch.