Anzeige gegen Laumann und Laschet

Bochum | Ein Privatmann, Magnus Memeler, hat einem Beitrag von Kaya Gercek bei den Ruhrbaronen von heute zufolge den Ministerpräsidenten und den Gesundheitsminister des Landes angezeigt. Die Beschuldigten verstießen mit dem Wegfall der Kontaktdatenerhebung in gastronomischen Betrieben gegen die Ziele und Zwecke des Infektionsschutzgesetzes und der darauf basierenden Landes-Coronaschutzverordnung. Danach solle “…ein Wiederanstieg der Infektionszahlen und die daraus resultierenden gesundheitlichen Gefahren nachhaltig…” begrenzt werden. Durch die Beendigung der Registrierung in gastronomischen Betrieben, Hotels, etc. werde die Anwendung und Durchsetzbarkeit der §§ 25, 27 IFSG zumindest erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.

Die neueste Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht nicht mehr vor, daß insbesondere Gastronomiebetriebe die Daten ihrer Gäste zum Zweck der gesundheitsrechtlichen Nachverfolgung aufnehmen müssen. Angesicht der Tatsache, daß sich das Infektionsgeschehen im Land in der vierten Welle befindet, kann man diese Anordnung nicht wirklich nachvollziehen. Derzeit befinden sich in NRW 253 Menschen auf den Intensivstationen, von denen 180 künstlich beamtet werden müssen. Das ist zwar weniger als in der letzten Infektionswelle, aber immer noch sehr hoch. In den kommenden Wochen werden wir alle sehen können, wohin sich das Infektionsgeschehen entwickeln wird.

Memmeler erhebt den Vorwurf der bewussten Gesundheitsgefährdung von vielen Menschen, wobei schon die Gefährdung eines einzigen Menschenlebens strafbewährt sein kann. Da Kinder und Jugendliche entweder aufgrund ihres Alters oder aufgrund mangelnder Impfmöglichkeiten über keinen oder geringen Impfschutz verfügten, sei seiner Meinung die strafrechtliche Prüfung dieser Anordnung auch aus dem Gesichtspunkt der Kindeswohlgefährdung unabdingbar. Memmeler führt die Handlungsweise der Landesregierung auf den Kampf um Wählerstimmen im Zusammenhang mit der kommenden Bundestagswahl zurück.

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

    • Wolfgang Beu
    • 25.08.21, 20:28 Uhr

    Recht hat er, der Herr Memeler! Die Namen der Beschuldigten ist hier Pro-gramm: “Lasch”et und “Lau”mann. Für die Namen können sie nichts, könnte man einwenden, aber ihre Politik ist nicht gemeinwohlorientiert, sondern schielt hauptsächlich nach Wählerstimmen. Und dabei scheint eine lasche und laue erfolgversprechender als eine konsequente, aber unbequeme Haltung.

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