Rheinisch-Bergischer Kreis | Den Auskünften, die Corona-Infizierte dem Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung geben, kommt künftig eine noch höhere Bedeutung zu. Der Grund: Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht künftig nicht mehr vor, dass in Gastronomiebetrieben oder bei Veranstaltungen Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. „Die Verantwortung zur Rückverfolgbarkeit geht damit mehr in die Hände jedes und jeder Einzelnen über“, erläutert die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Sabine Kieth.
Aufgrund steigender Impfzahlen und gemäß der aktuellen Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung NRW erfragt das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises von den sogenannten Indexpersonen – also den jeweils ersten nachweislich Infizierten in einer Serie von Ansteckungen – die Daten ihrer Kontaktpersonen. Kontaktiert werden künftig jedoch ausschließlich diejenigen, die sich in Quarantäne begeben müssen. „Wie vermutlich bekannt ist, sind vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen bis auf einige Ausnahmen nach Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Sabine Kieth, „ebenso wie Genesene, welche mit einer Impfstoffdosis geimpft sind.“
Vollständig immunisierte Kontaktpersonen oder Genesene mit einer Impfung müssen durch die Indexpersonen informiert werden. Für diese Kontaktpersonen gelten folgende Regeln: Sie sollten bis zum 14. Tag nach Kontakt zu dem SARS-CoV-2-Fall ein Selbstmonitoring durchführen, also relevante Daten wie Körpertemperatur und mögliche Symptome notieren. Nach Möglichkeit sollten sie sich regelmäßigen Selbst- oder Schnelltests unterziehen. Bei Auftreten von Symptomen oder positiver Testung müssen sie sich nach aktueller Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung NRW in Quarantäne begeben und eine zeitnahe PCR-Testung veranlassen und sollten sich beim Gesundheitsamt melden.