Wie Medien über Gewalt gegen Frauen berichten
Frankfurt | Am 1. Februar 2018 trat in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Kraft. In Artikel 17 der sogenannten Istanbul-Konvention werden explizit auch die Medien aufgerufen, „Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung ihrer Würde zu erhöhen“. Damit wird in einem Gesetz implizit festgehalten, was in der Wissenschaft schon länger Konsens ist und was auch die #MeToo-Bewegung deutlich zeigte: Ob und in welcher Form über Gewalt gegen Frauen berichtet wird, beeinflusst den gesellschaftlichen Umgang mit diesem Problem.
Christine Meltzer, Kommunikationswissenschaftlerin an der Uni Mainz, hat die Berichterstattung deutscher Tageszeitungen über einen längeren Zeitraum untersucht und rund 3.500 Zeitungsartikel analysiert. Die Autorin hat außerdem die Darstellung in den Medien immer wieder mit „offiziellen“ Daten und Statistiken verglichen. So konnte sie z.B. einige starke Verzerrungen aufdecken und zeigen, dass bereits in der faktischen Darstellung des Phänomens problematische Zerrbilder bestehen: In über der Hälfte der Artikel wird, so ein Ergebnis, über Gewaltfälle berichtet, die mit dem Tod des Opfers enden – dieser Extremfall macht jedoch weniger als ein Prozent aller Gewalttaten gegen Frauen aus.
Leider ist die Printversion der am 5. Juli erschienen Studie vergriffen. Sie steht aber weiterhin als Download zur Verfügung.
Hier die Studie als PDF-Datei: