“Gibt es Grenzen des Sagbaren (im Netz), Frau Prof. Dr. Härtel?”

bpb:forum digital SPEZIAL: Bundesverfassungsrichterin im Gespräch mit Josephine Ballon, Hate Aid

Berlin/Bonn | Artikel 5 schützt das hohe Gut der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. Ein Artikel, der die Demokratie maßgeblich trägt und Deutschland von Autokratien abgrenzt. Niemand muss eine Strafe befürchten, etwa wenn er oder sie sich kritisch gegenüber der Bundesregierung oder staatlichen Institutionen äußert. In den Sozialen Medien entwickelt sich dagegen zunehmend eine Kultur des Hasses und der beleidigenden Eskalationen. Für Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und Engagierte, die sich an politischen Debatten im Internet beteiligen, gehört es fast schon zum Alltag Hasszuschriften, Vergewaltigungs- und Morddrohungen zu erhalten. Um Betroffenen von digitaler Gewalt zu unterstützen, bietet die Beratungsstelle Hate Aid Hilfestellungen im Ernstfall und Prozesskostenhilfe an. 

Was ist Meinungsfreiheit und was ist eine Beleidigung? Darüber diskutieren wir mit Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Ines Härtel und Josephine Ballon, Head of Legal bei Hate Aid. Claudia Kornmeier von der ARD-Rechtsredaktion moderiert den Abend. 

Wir freuen uns, wenn Sie den Livestream in unseren Sozialen Medien verfolgen (YouTube und Facebook). Dort können Sie Fragen stellen und kommentieren. 

Zur Gesprächsreihe: In diesem Jahr feiert das Bundesverfassungsgericht seinen 70. Geburtstag. 70 Jahre, in denen es als oberste Instanz das Grundgesetz und die darin enthaltenen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger schützt.

Vom Schutz der Menschenwürde über das Verbot von Benachteiligungen aufgrund von Persönlichkeitsmerkmalen und der Meinungsfreiheit bis hin zum klaren Bekenntnis für Europa im Grundgesetz.

Auf dieser freiheitlichen Grundordnung baut die deutsche Demokratie auf. Dass sie eingehalten werden, dafür sorgt das Bundesverfassungsgericht und genießt dafür das höchste Vertrauen der Bevölkerung.

Viele Entscheidungen sind das Ergebnis eines Abwägungsprozesses widerstreitender Grundrechte. So geht das Recht auf freie Meinungsäußerung gerade im Netz immer häufiger dem Straftatbestand der Beleidigung gegenüber. Und die Überarbeitung von Artikel 3, Absatz 3 ist Schauplatz von gesellschaftlichen Auseinandersetzungen und einem sich vollziehenden Wertewandel.

In einem fünfteiligen bpb:forum spezial sprechen wir mit fünf Bundesverfassungsrichterinnen und -richtern und interessanten Gästen über spannende und brisante Entscheidungen und in welchem Spannungsverhältnis sich diese bewegen.

Weitere Termine der Reihe: Mittwoch, 02. Juni, 18 Uhr: “Wie schützen Sie die Menschenwürde, Frau Prof. Dr. Baer?” Montag, 14. Juni, 17 Uhr: “Ab wann ist es Diskriminierung, Frau Prof. Dr. Langenfeld?” Mittwoch, 4. August, 18 Uhr: “Wem gewähren wir Asyl in Deutschland, Herr Dr. Maidowski?” Mittwoch, 22. September, 18 Uhr: “Wie steht es um den Grundrechtsschutz in Europa, Herr Prof. Dr. Harbarth?”

Termin: 08.09.2021, von 18:00 bis 19:30

www.bpb.de/bpbforum-digital

Bundeszentrale für politische Bildung/bpb in Kooperation mit dem Bundesverfassungsgericht

Teilnahmegebühr: keine

Kontakt: Bundeszentrale für politische Bildung, kommunikation@bpb.de

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