Wermelskirchen | Das Förderprogramm zur Beschaffung von mobilen Luftfiltergeräten für Schulen und Kitas geht in die zweite Runde. Wie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mitteilt, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung in der vergangenen Woche ein weiteres Lüftungsprogramm für Schulen und Kindertagesbetreuung in Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro beschlossen.
Diese Summe setzt sich zusammen aus dem NRW-Rettungsschirm in Höhe von 48,2 Millionen Euro und aus 42,2 Millionen Euro Bundesmitteln.
Als zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 können gemeinschaftlich genutzte Räumen der sogenannten „Kategorie 2“ in Schulen und Kindertagesbetreuung gefördert werden. „Kategorie 2“-Räume sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit. Dazu zählen Räume, die über keine raumlufttechnische Anlage verfügen oder deren Fenster nur kippbar beziehungsweise nur mit Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt ausgestattet sind. In Wermelskirchen werden derzeit alle in Frage kommenden Räume in Schulen und Kitas noch einmal überprüft, inwieweit sie in die beschriebene Kategorie fallen.
„Die genaue Anzahl der Räume wird derzeit noch vom Gebäudemanagement ermittelt.“, bestätigt Bürgermeisterin Marion Lück. Sie sieht die Schulräume in Wermelskirchen aber schon gut aufgestellt: „Die allermeisten Klassenräume sind gut zu belüften, weil die Fenster vollständig geöffnet werden können. Dort, wo das nicht der Fall war, wurden in den letzten Monaten bereits viele Verbesserungen in Form einer Umrüstung und Instandsetzung von Fenstern zur infektionsgerechten Belüftung vorgenommen. Nach wie vor besteht die Vorgabe, alle 20 Minuten die Fenster zu öffnen und intensiv zu lüften.“
Der Technische Beigeordnete, Thomas Marner, geht davon aus, dass grundsätzlich nicht viele Klassenräume betroffen sein werden. Zuversichtlich zeigt sich auch der Erste Beigeordnete, Stefan Görnert: „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Präsenzunterricht für unter 12-jährige Schülerinnen und Schüler und zu einer uneingeschränkten Kindertagesbetreuung“
Aktuell ist die Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht, deshalb kann auch noch kein Antrag gestellt werden. „Wir sind aber bereits in der Prüfung und Vorbereitung, damit wir zeitnah reagieren können. Die Fördermittel werden wir für die genannten Räume in Anspruch nehmen.“ sagt Marion Lück zu.
Beitragsfoto © Alexandra_Koch (Pixabay)