Wermelskirchen |Das Kölner Landgericht hat heute einen wegen Totschlags an einem Demenz-Patienten angeklagten Krankenpfleger aus Wermelskirchen freigesprochen. Der Tatvorwurf lautete, im April 2019 den 79-jährigen Mann wegen Überforderung im Nachtdienst im Krankenhaus Wermelskirchen „vorsätzlich und ohne rechtfertigenden Grund“ erwürgt zu haben.
Es gebe keine Sachbeweise, die den Angeklagten belasten, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Zwar war die Kölner Rechtsmedizin nach der Obduktion des Leichnams zu dem Ergebnis gekommen, dass der 79-Jährige erwürgt worden sei. Ein Gegengutachten eines von der Verteidigung beauftragten Rechtsmediziners aus Hamburg hatte hingegen ergeben, dass der Mann vermutlich an Herzversagen infolge diverser Vorerkrankungen sowie Alkohol- und Nikotinmissbrauch gestorben war.
Für die Kammer blieb die Todesursache laut Urteilsbegründung deshalb ungeklärt. Der alte Mann war in der Nacht wiederholt in verwirrtem Zustand über die Station geirrt. Jedes Mal brachte der Pfleger ihn unter Geschimpfe und Beleidigungen zurück auf sein Zimmer. Dort hatte der Senior zudem auf den Boden uriniert und randaliert. Am vorletzten Verhandlungstag hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädiert.
Beitragsfoto © Tim Reckmann(CC BY 2.0)