Inzidenz unter 10: Neue Corona-Regeln

Rheinisch-Bergischer Kreis | Ab Freitag gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, mit der die Landesregierung eine neue Inzidenzstufe „Null“ einführt, für Kreise und Städte mit einer Inzidenz stabil unter 10. Da diese Grenze auch landesweit unterschritten werde, sei es jetzt Zeit für weitreichende Lockerungen, sagt NRW-Gesundheitsminister Laumann. Die neuen Regeln im Einzelnen.

Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen und der ebenfalls deutlich abnehmenden Zahl schwerer Krankheitsverläufe führe das Land NRW eine neue „Inzidenzstufe 0“ ein, teilte Laumann vor der Presse in Düsseldorf mit. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen.

Zur Zeit liegt die Inzidenz in Rhein-Berg knapp unter 5, in NRW bei 5,8. Damit treten die neuen Regel auch hier ab Freitag in Kraft. Sie heben einen Großteil der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie auf:

Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum fallen weg

Die Einhaltung des Mindestabstands wird weitgehend nur noch empfohlen.

Masken müssen nur noch in Bereichen getragen werden, auf deren Nutzung auch umgeimpfte Personen zwingend angewiesen sind: Bus und Bahnen, Taxen, Schulbus, Einzelhandel, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Die Regeln für die Schulen bleiben unverändert.

Auch Beschäftigte mit besonders nahem Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiter eine Maske tragen oder über einen negativen Test verfügen.

Die Erfassung von Kontaktdaten fällt weg, auch in der Gastronomie. Ausnahmen gelten nur noch in Hotels, bei außerschulischen Bildungsangeboten und in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen.

Schon ab dem 9.7. – und nicht wie bisher geplant erst am 27.8. – dürfen Großveranstaltungen durchgeführt und Diskos geöffnet werden, allerdings nur für die 3G.

Kulturelle und sportliche Veranstaltungen ohne Mindestabstände sind nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete zugänglich.

Bei privaten Veranstaltungen kann auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind nur 3G zugelassen.

Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen wieder möglich, sofern sämtliche teilnehmenden Personen über einen negativen Testnachweis verfügen. Wenn keine Zugangskontrolle erfolgen, müssen Veranstalter verpflichtend stichprobenhafte Kontrollen durchführen.

Großveranstaltungen sind zulässig, ab einer Größe von 5.000 Zuschauer:innen dürfen nur 3G eingelassen werden. Die Zuschauerzahl ist auf höchstens 25.000 Personen, maximal aber 50 Prozent der Kapazität, beschränkt.

Insgesamt werden die meisten bestehenden Regelungen von verpflichtenden Ge- und Verboten in Empfehlungen umgewandelt oder ganz aufgeboben.

Bei Anstieg der Inzidenz greifen Beschränkungen – aber erst nach 8 Tagen

Sollten die Inzidenzwerte wieder steigen würden die Auflagen schrittweise wieder eingeführt, warnt das Gesundheitsministerium. Eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 erfolgt aber erst dann, wenn der Wert von 10 wieder acht Tage hintereinander überschritten wird.

Das Land hat die bekannte Tabelle der Inzidenzstufe um die neue Stufe „Null“ ergänzt:

Das Land hat die bekannte Tabelle der Inzidenzstufe um die neue Stufe „Null“ ergänzt:


Stufe 0 Inzidenz 0-10 Stufe 1 Inzidenz 10,1 ≤ 35 Stufe 2 Inzidenz 35,1-50 Stufe 3 Inzidenz ≥ 50
Kontakt- beschrän- kungen Keine Beschränkungen   Mindestabstände als Empfehlung Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
Außerschulische Bildung Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen ohne Maske am festen Sitzplatz wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan   Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test   Musikunterricht mit Gesang/Blasinst- rumenten innen mit 5 Personen
Kinder-/ Jugend- arbeit Bei Ferienfrei-zeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des An-gebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test   Ferienangebote und Ferienreisen mit Test Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test   Ferienangebote und Ferienreisen mit Test
Kultur Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen   Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich   Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)   Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster   nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumentenab 27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster   nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten   Museen usw. ohne Termin Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrett-muster Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrett-muster   nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
Sport Sportausübung ohne Beschränkungen   Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.   Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.   Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test   Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test   ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität. Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test   Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test   Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen   Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test   Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitz-plan, ohne pro-zentuale Kapazi-tätsbegrenzung
Freizeit Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)   Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test Freibäder ohne Test Bordelle usw. mit Test   Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test   ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Disko-theken auch Innen-bereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung   wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung   wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test   Freibäder für Sportbetrieb mit Test   Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test
Einzelhandel Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht bleibt bestehen Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist) Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist)
Messen/ Märkte Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt) ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmes-elementen ohne Test Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig Messen und Ausstellungen mit Personen-begrenzung und Hygienekonzept
Tagungen/ Kongresse Keine Beschränkungen außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test außen und innen bis zu 500 Teil-nehmer mit Test
Private Veranstaltungen Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden  weiter beachtet werden. außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test
Partys Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit
Große Festveranstaltungen Mit Test erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt) ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
Gastronomie Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen;   Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test Außengastronomie ohne Test Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) Öffnung Außen-gastronomie mit Test und Platz-pflicht   Wegfall Umkreis- Verzehrverbot
Beherbergung/ Tourismus Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen volle gastronomische Versorgung für private Gäste „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht aus-schließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen

Beitragsfoto © resprouk (Pixabay)

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

    • Marianne Hürten
    • 09.07.21, 10:52 Uhr

    Überall wird gelockert nur das Quellenbad hält an den Einschränkungen fest, die bei Stufe 2 vielleicht gerechtfertigt waren ( obwohl auch da die Öffnungszeiten in anderen Bädern großzügiger waren) aber jetzt bei Stufe 0 keinesfalls.
    So bietet z. B. das Hallenbad in Paffrath (mit dem Freibad direkt daneben) täglich zwischen 6 und 21 Uhr 5 dreistündige Zeitfenster an. Das Quellenbad bietet dagegen nach wie vor im wöchentlichen Wechsel entweder vormittags oder nachmittags 4 anderthalbstündige Zeitfenster an, außer sonntags.
    Wahrscheinlich sollen wir langsam darauf eingestellt werden, dass es demnächst in Wermelskirchen kein Hallenbad mehr gibt, denn der Neubau rückt ja in immer weitere Ferne.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.