Erstattung der Elternbeiträge

Wermelskirchen | Nach Bekanntgabe der offiziellen Einigung zwischen dem Land NRW und den Kommunalen Spitzenverbänden vom 16.06.2021 in Hinblick auf die Beitragserstattungen für den Bereich Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung und Offener Ganztag informierte die Stadt Wermelskirchen mit der Presseinformation vom 17.06.2021 über die anstehenden Erstattungen für den Zeitraum Februar bis Mai 2021.

Die bisher geleisteten Beitragszahlungen werden im Juli 2021 automatisch allen Eltern erstattet. Die Erstattung wird in Höhe von 50% der gezahlten Beiträge des Zeitraumes März – Mai 2021 erfolgen. Der Februar 2021 wurde bislang durch die Stadt nicht eingezogen und wird nun abschließend im vollen Umfang beitragsfrei gestellt. Änderungsbescheide hierzu werden in den nächsten Tagen zugestellt.

Es wird keine Verrechnung mit dem noch offenen „Juli-Beitrag“ stattfinden.

Beitragsfoto © Quelle Pixabay

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