Baulandmobilisie­rungs­gesetz braucht Kursänderung

Die Pressemitteilung des DGB, Region Düsseldorf – Bergisch Land, entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Das vom Bundesrat gebilligte Baulandmobilisierungsgesetz gibt den Kommunen wichtige Instrumente an die Hand, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu sichern. Nun hat die Bundesregierung die Notlage der Kommunen erkannt – der Markt regelt die Probleme der Wohnungspolitik nicht. Die Landesregierung in NRW muss nun wirksame Verordnungen erlassen, damit vor Ort gehandelt werden kann. In der Vergangenheit hat die Landesregierung die Mietpreisbremse teilweise ausgehebelt, indem sie in 17 Regionen nicht mehr angewendet werden darf, wie bspw. in der Städteregion Aachen, Neuss, Bielefeld und in weiten Teilen des Ruhrgebiets.

Jetzt soll sie ihren Kurs bei der Wohnungspolitik ändern. Die Kommunen sehen den dringend notwendigen Handlungsbedarf und brauchen nun die Unterstützung der NRW-Regierung. Sie darf diese Instrumente nicht den Kommunen vorenthalten und muss deshalb die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt großzügiger fassen. So sehe das Baulandmobilisierungsgesetz vor, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten zu erschweren. Eine Umwandlung sei laut Gesetz möglich, wenn es in einem Haus maximal fünf Wohnungen gibt, erläutere Sigrid Wolf DGB Regionsgeschäftsführerin Düsseldorf Bergisch Land: „Die Länder können diese Wohnungsgrenze jedoch anpassen und sie auf drei Wohnungen je Haus absenken oder auf bis zu 15 Wohnungen erhöhen. Die im Gesetz vorgesehene erleichterte Anwendung von kommunalen Vorkaufsrechten und Baugeboten ist ebenfalls auf die angespannten Wohnungsmärkte beschränkt.

Damit die drei Instrumente (erschwerte Umwandlung, erleichterte Vorkaufsrechte und Baugebote) von den Kommunen angewendet werden können, müssen die Länder Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung festlegen“, so Wolf. Weitere positive Schritte zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums gelten flächendeckend: So müssen Kommunen künftig nicht mehr spekulative Marktpreise sondern den Verkehrswert zahlen, wenn sie ihr Vorkaufsrecht ausüben. Dafür haben sich die Gewerkschaften eingesetzt. Ein großer Schritt hin zu einer sozialen Durchmischung der Städte sind die sogenannten sektoralen Bebauungspläne. Bei Bauvorhaben im innerstädtischen Bereich kann die Kommune Quoten für geförderte Wohnungen festlegen. Bislang wird in Innenstadtlagen vor allem im Luxussegment gebaut.

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