Außengastronomie unter dem Mammutbaum: Abschluss-Statement des Geschichtsvereins

Wermelskirchen | In einem Offenen Schreiben an die Bürgermeisterin und die Verwaltung der Stadt, an die Fraktionen, die Medien und weitere Einrichtungen und Institutionen der Stadt, insbesondere aus dem Naturschutz, gibt der gesamte Vorstand des Wermelskirchener Geschichtsvereins, Volker Ernst, Burkhard Stock und Margret Wischow, ein in einigen Passagen durchaus auch bitter formuliertes “Abschluss-Statement des BGV – Abteilung Wermelskirchen e.V. (BGV WK) zum Thema Außengastronomie unter dem Mammutbaum” ab.

Der Geschichtsverein nehme, so heißt es dort, entsprechend seiner Satzung “Aufgaben in der Denkmal- und Stadtbildpflege wahr. Dazu zählen natürlich auch Naturdenkmale. Und das Naturdenkmal Nummer Eins und auch der Identifikationspunkt in Wermelskirchen ist unser Mammutbaum – und das sollte er auch bleiben”. Der Geschichtsverein habe “ausschließlich in Sorge um den Mammutbaum in einem offenen Brief auf Risiken für den Baum hingewiesen, die im Zusammenhang mit der ohne öffentliche Diskussion erstellten außengastronomischen Anlage unter dem Baum stehen; diese Sorge besteht weiter! Der Verein versteht sich als Interessenvertreter dieses Baumes, der sich selbst nicht verteidigen kann. Es ging nie darum, irgendjemandem wirtschaftlich zu schaden.”

Der Verein bleibe mit Blick auf die Zukunft des Baumes angesichts der Klima-Entwicklung unsicher. Das Klima verlange mehr Bemühen um den Erhalt der Natur. Dem Naturschutz werde gezwungenermaßen mehr Vorrang eingeräumt werden müssen als auch durchaus nachvollziehbaren ökonomischen Interessen.

“Der BGV WK schließt im vorliegenden Fall seine Bemühungen um den Mammutbaum ab, weil wir der Auffassung sind, hinreichend und deutlich genug auf mögliche Folgeschäden aufmerksam gemacht zu haben. Der Verein nimmt sowohl die starke Zustimmung aus der Bevölkerung zur Kenntnis als auch das Ausbleiben der erwarteten Bestätigung seitens der Verantwortlichen bei Stadt und Politik.”

Der Geschichtsverein sehe die alleinige Verantwortung für die Folgen aus der baulichen Veränderung am Mammutbaum vor allem bei der Stadt und den verantwortlichen Behörden des Kreises. 

Der Geschichtsverein ziehe sich hiermit aus der teilweise nicht sachlich geführten öffentlichen Diskussion zurück. “Wir sind allen dankbar, die ihr Verständnis und ihre Zustimmung für die Haltung des BGV WK gezeigt haben.”

Abschließend formuliert der Geschichtsvereinsvorstand seine Hoffnung, “dass ein unabhängiges Gutachten eine sachliche und objektive Klärung herbeiführt und eventuelle Folgeschäden für den Mammutbaum verhindert”. Er verweist auf eine Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen, die alle Handlungen verbietet, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder sonstigen nachhaltigen Störungen eines Naturdenkmals führen können, die die Standortbedingungen nachteilig verändern, den Bereich unter der Traufkante mit Fertigsteinen zu befestigen oder bauliche Anlagen zu errichten, die dem dauernden oder zeitweiligen Aufenthalt von Menschen dienen.

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