Drei Fragen an Versicherungsexperte Stefan Klein von der Verbraucherzentrale NRW
Rheinisch-Bergischer Kreis | Ein Alltag ohne Internet ist für die meisten Menschen nicht vorstellbar. Viele bewegen sich täglich in sozialen Netzwerken, kommunizieren über Messenger-Dienste und E-Mails, kaufen in Online-Shops ein und erledigen Bankgeschäfte digital. Die Datenmengen, die dabei entstehen, sind eine Goldgrube für Kriminelle. Persönliche Daten lassen sich gewinnbringend verkaufen oder für weitere kriminelle Aktivi-täten nutzen. Vor diesem Hintergrund werben Cyberversicherungen zunehmend mit Verträgen für Privatkund:innen zum Schutz vor Folgen der Internetkriminalität. Wie sinnvoll diese Policen sind, erklärt Stefan Klein, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.
• Was ist eine Cyberversicherung? Cyberversicherungen treten für Schäden ein, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Darunter fallen zum Beispiel die Unterstützung bei Problemen im Internethandel, Daten- und Identitätsdiebstahl, Cybermobbing und Rufschädigung oder Virenangriffe. Die Angebote richteten sich ursprünglich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen, doch mittlerweile werden auch privaten Nutzer:innen solche Policen angeboten. Die Cyberversicherungen kommen beispielsweise für die Kosten auf, die aufgrund eines Identitätsmissbrauchs oder durch die EDV-Wiederherstellung nach einem Virenangriff anfallen. Wichtig ist jedoch, dass Versicherte vorbeugend für den Schutz des Systems sorgen müssen, zum Beispiel mit dem Einsatz von aktuell gehaltenen Virenscannern und ähnlichen Maßnahmen. Nur dann würde eine Cyberversicherung den Schaden auch übernehmen. Die Versicherungssummen sind außerdem in bestimmten Fällen begrenzt. Die Schäden durch Identitätsmissbrauch übernimmt die Versicherung meist nur bis 15.000 Euro, die bei Internetkäufen oft nur bis zu 3.000 Euro.
• Können Cyberrisiken auch durch andere Versicherungen abgedeckt werden?Viele “gängige” Versicherungsverträge sichern bereits Aspekte der Cyberrisiken ab. Leitet jemand unabsichtlich ein schädigendes Virus weiter, kann die Private Haftpflichtversicherung für die Folgekosten aufkommen – und die sollte jeder haben. Auch für Daten- und Identitätsdiebstahl ist man bereits teilweise über “herkömmliche” Policen versichert. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld unter Umständen über die Bank zurückholen. Der Hausratversicherungsvertrag kann Schutz beim Onlinebanking enthalten und deckt damit die entstandenen Schäden. Darüber hinaus erstreckt er sich oft auch auf gestohlene Daten und die daraus entstehenden Folgeschäden, wenn zum Beispiel missbräuchlich Einkäufe im Internet getätigt wurden. Die Rechtsschutzversicherung tritt im Fall eines Rechtsstreits ein. Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer beispielsweise die Anwaltskosten und Prozesskosten. Die Kosten für die Behandlung gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die man beispielsweise als Mobbingopfer erleiden kann, übernehmen die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Bestehen entsprechende Versicherungsverträge, sollten Verbraucher:innen prüfen, welche Cyberrisiken damit bereits abgedeckt werden.
• Wann ist eine separate Cyberpolice sinnvoll? Eine Cyberversicherung ist für Unternehmen sinnvoll, die mit sensiblen Daten arbeiten und deren Geschäftsbetrieb von deren Verfügbarkeit ab-hängt. Für den privaten Bereich ist aktuell ein derartiger Schutz oft überflüssig. Abhängig vom Internetverhalten sollten eher die private Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung aktualisiert werden. Bleibt dann noch ein nicht versichertes Risiko, können Verbraucher:innen über eine separate Versicherung nachdenken. Wenig sinnvoll sind jedoch in vielen Fällen pauschale Pakete.