Die Bundesnotbremse hat noch Unklarheiten

Wermelskirchen | Heute tritt bundesweit das neue Infektionsschutzgesetz mit der enthaltenen Bundesnotgrenze in Kraft und greift laut Bundesinnenministerium bereits ab Samstag. Somit gilt auch in den Städten des Rheinisch-Bergischen Kreises die Ausgangssperre ab 22 Uhr.

Grundsätzlich greift die Bundesnotbremse, wenn die entsprechenden Schwellenwerte drei Tage lang in Folge überschritten wurden. Laut Bundesinnenministerium zieht die Notbremse von Samstag an überall dort automatisch, wo am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 lag, also auch im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Schulen

Für die Schulen gilt ein neuer Schwellenwert von 165. Am Mittwoch lag der Kreis nach korrigierten Daten mit einer Inzidenz von 168 über dem Grenzwert und am Donnerstag mit einem ebenfalls korrigierten Wert von 154 darunter.

Ohnehin befinden sich die Schulen in dieser Woche im Distanzunterricht. Theoretisch könnte der Wechselunterricht am Montag wieder beginnen.

Kitas

Für die Kitas gelten künftig die gleichen Regeln wie für Schulen. Derzeit arbeiten sie im eingeschränkten Regelbetrieb. Sie gingen in den Notbetrieb, wenn die Inzidenz drei Tage lang über 165 liegt.

Formal gilt bei Werten über 165 ein Betreuungsverbot. Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, müssen künftig schriftlich erklären, dass ihnen keine andere Betreuungsmöglichkeit als die Kita zur Verfügung steht.

Click & Collect

Geschäfte und Anbieter körpernaher Dienstleistungen dürfen bis zu einer Inzidenz von 150 Kunden mit einem negativen Test einlassen. Oberhalb von 150 ist nur Click & Collect erlaubt – wie es schon in dieser Woche praktiziert wird.

Bis einschließlich Donnerstag lag die Inzidenz in Rhein-Berg (auf Basis der korrigierten Werte) jeweils über 150. Am Freitag nach vorläufigen Daten allerdings darunter. Je nachdem, wie die Nachkorrektur ausfällt wird es bei Click & Collect bleiben müssen .

Hält sich der Wert stabil unter 150 wäre auch Click, Test & Meet wieder möglich, aber dafür müsste die Inzidenz den Schwellenwert mehrere Tage lang unterschreiten. So hatte es die NRW-Notbremse vorgeschrieben, wie es jetzt in der Übergangszeit läuft ist nicht ganz klar.

Beitragsfoto © Karolina Grabowska (Pexels)

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