Wermelskirchen | Nach derzeitigem Kenntnisstand findet die Bundestagswahl trotz Corona-Krise wie gewohnt statt. Für den anstehen Wahltermin hat das Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen bereits wieder mit den Vorbereitungen gestartet. Ca. 270 Wahlhelfer werden in diesem Jahr gesucht, die die Wahllokale und Briefwahlvorstände unterstützen, für einen reibungslosen Ablauf des Wahlsonntages sorgen und das Wahlergebnis in ihren jeweiligen Wahlvorständen ermitteln.
Neben städtischen Mitarbeitern setzt die Stadt Wermelskirchen auch in diesem Jahr wieder auf die Unterstützung durch freiwillige Helferinnen und Helfer.
Bei der Tätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt. Hierzu werden Bürgerinnen und Bürger mit einer schriftlichen Benachrichtigung einberufen. Die förmliche Einberufung kann, wenn sie einmal schriftlich ausgesprochen ist, in der Regel nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb sollten sich nur Wahlberechtigte melden, die ein ernsthaftes Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit haben.
Die Stadt Wermelskirchen hat eine Informationsübersicht erstellt, mit der sie sich direkt an Interessierte wendet:
- Sie brauchen keine Vorkenntnisse
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Sie müssen wahlberechtigt sein
- Sie sollten möglichst in Wermelskirchen wohnhaft sein
- Wünsche zum Einsatzort werden, soweit möglich, berücksichtigt
- Sie erhalten als kleines finanzielles „Dankeschön“ eine Entschädigung von 40,00 EUR bei einem Einsatz im Briefwahlvorstand und 50,00 EUR bei einem Einsatz im Wahllokal
Auch werden vor der Wahl wieder Schulungen für die Wahlvorsteher, stellvertretenden Wahlvorsteher und Schriftführer aller Wahlvorstände angeboten.
Den Wahlsonntag können Sie nach Absprache mit dem Wahlvorsteher und den übrigen Mitgliedern im Wahlvorstand in Schichten einteilen. Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht zu bilden. Am Wahltag ist das Team des Wahlamtes bei Fragen für Sie immer erreichbar.
Selbstverständlich werden alle Schutzmaßnahmen nach der dann gültigen Corona-Schutzverodnung (CoronaSchVO) eingehalten und alle erforderlichen Mittel hierzu zur Verfügung gestellt.
Zum Wahlhelfenden bewerben kann man sich ab sofort wieder auf der städtischen Internetseite www.wermelskirchen.de unter der Rubrik: „Rathaus – Politik & Wahlen – Wahlen – Wahlhelfer“ oder aber telefonisch in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr, montags bis freitags, unter der Rufnummer: 02196 710-104 bei Frau Leßenich-Sgarra im Haupt- und Personalamt der Stadt Wermelskirchen oder auch per E-Mail an: wahlen@wermelskirchen.de.
Weitere Informationen zum Ehrenamt des „Wahlhelfers“ und den „Wahlen“ findet man auf der städtischen Homepage.

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