Den Beitrag entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Bürgerportal Bergisch-Gladbach:
Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Land NRW hat wie erwartet die Notbremse mit härteren Corona-Regeln für den Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet. Überraschend ist allerdings, dass die Notbremse bereits ab Mittwoch gilt. Der Kreis hatte eine zweitägige Frist erwartet und gerät jetzt unter Zeitdruck, die angestrebte Test-Option rechtzeitig in Kraft zu setzen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilte am Morgen mit, dass es die Corona-Notbremse jetzt auch für die Stadt Hamm und den Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet. Sie gelte ab Mittwoch. Die sogenannte Notbremse tritt in den Kommunen in Kraft, in denen die 7-Tage-Inzidenz seit mindestens drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt. Genau das war in Rhein-Berg gestern (mit einer Inzidenz von 130) bereits der Fall, heute ist die Inzidenz weiter auf 166 Fälle je 100.000 Einwohner gestiegen.
Das Land weist gleichzeitig daraufhin, dass den betroffenen Kommunen die sogenannte Test-Option offen steht. Der Kreis Rhein-Berg kann per Allgemeinverfügung und im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium anordnen, dass die Nutzung von Geschäften, bestimmten Dienstleistungen und Museen (siehe unten) mit einem tagesaktuellen negativen bestätigten Schnelltest zulässig bleibt. Voraussetzung ist jedoch ein entsprechend ausreichendes Angebot für kostenlose Bürgertestungen.
Genau diese Option will die Kreisverwaltung – nicht zuletzt auf Druck der Bürgermeister – nun ausüben. Damit gerät sie nun allerdings unter Zeitdruck; bislang war erwartet worden, dass die Notbremse frühestens am Donnerstag greift.
Der Kreis führe gerade die notwendigen Abstimmungsergebnisse, bestätigte ein Sprecher dem Bürgerportal auf Anfrage. Gestern war die Kreisverwaltung damit beschäftigt, mögliche Defizite in der Versorgung des ganzen Landkreises mit Schnellteststellen aufzuspüren und dafür Angebote zu schaffen. Es gibt inzwischen zwar mehr als 70 Teststellen, die sind aber nicht gleichmäßig verteilt.
Das sind die neuen Regeln – mit und ohne Test-Option
Mit der Notbremse gilt ab Mittwoch in Rhein-Berg folgendes:
Dokumentation: diese Regeln gelten (über die bekannten Maßnahmen wie Maske, Abstand, etc. hinaus) nach der Anordnung der Notbremse, ohne Test-Option
- Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Die Geschäfte müssen schließen und dürfen nur einen Abholservice (Click & Collect) anbieten. Das gilt auch für Bau- und Gartenmärkte und Buchhandlungen. Ausgenommen sind nur Geschäfte des dringenden täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Apotheken Drogerien).
- Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage, etc.) sind unzulässig. Zulässig sind nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.
- Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, etc. ist untersagt.
- Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten, etc. ist untersagt.
Der Kreis bereitet allerdings eine solche Allgemeinverfügung für eine Test-Option vor, die Abstimmungsgespräche laufen gerade, bestätigte ein Kreissprecher dem Bürgerportal.
Dazu muss der Kreis belegen, dass es ein ausreichendes Angebot an Schnelltestsgibt. Dann dürfen Geschäfte und Museen weiterhin Besucher:innen nach Terminanmeldung (Click & Meet) einlassen, wenn sie ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.
Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen. Nur die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung (ein Haushalt plus maximal eine Person) treten aber auch im Fall der Test-Option in Kraft.
Dokumentation: diese Regeln gelten (über die bekannten Maßnahmen wie Maske, Abstand, etc. hinaus), wenn der Kreis die Test-Option wählt:
- Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
ZEROVID für den Rheinisch-Bergischen Kreis!
Heute gab es wieder eine fette Klatsche für den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises Stephan Santelmann (CDU).
Die Landesregierung NRW hat heute Vormittag für den Rheinisch-Bergischen die “Notbremse” mit härteren Corona-Regeln angeordnet hat. Diese “Notbremse” wird bereits ab Mittwoch gelten.
Der Landkreis und Landrat hat viel zu lange gezögert und gerät jetzt unter Zeitdruck, denn man wollte die “Test-Option” in Kraft setzen. Ob man dafür überhaupt genug Strukturen und Testzentren aufgebaut hat, ist noch offen. Allerdings ist zu befürchten, dass auch hier der Landkreis versagt, so wie bei den abgelehnten “Modelprojekten” im Bergischen Land. Auch da hatte die Landesregierung festgestellt, dass der Rheinisch-Bergische Kreis nicht genug “Fähigkeiten” hat, um Lockerungen in der COVID19-Pandemie umzusetzen. Ähnlich könnte das jetzt ausgehen. Wir werden aber sehen, was da heute noch kommt.
Die Entscheidung der Landesregierung, die “Notbremse” anzuordnen, ist richtig und es ist gut, dass sie so schnell exekutiert wird! Das war auch höchste Zeit! Das aber ist innerhalb einer Woche wieder eine Klatsche an den Landrat Santelmann (CDU) im RBK!
Der Landrat ist jetzt massiv in Zugzwang, nachdem er gezögert hat und damit tatsächlich das Gesundheitsrisiko unnötig vergrößert hat.
Es nervt seit Monaten, dass die lokalen Medien den Landkreis und diverse bergische Bürgermeister abfeiern und dabei die massive Defizite im Gesundheitsschutz unter den Tisch kehren. So hat die Presse sich absolut unkritisch mit den den drei beantragten Modelprojekten in drei Städten im Kreis befasst, ohne genau hinzuschauen. Wenn es nicht so traurig wäre, dass man bei den kommunalen Verwaltungen offenbar sehr viele Fehler macht und erhebliche Defizite vorhanden sind, könnte man fast froh sein, dass die Landesregierung NRW die Modelprojekte Bergisch Gladbach, Wermelskirchen und Burscheid abgelehnt hat.
Solche Jubel-Medien brauchen wir nicht und ich hoffe, dass die Redaktionen wieder zu ihrer gewohnt kritischen Berichterstattung zurückkehren!
Nach den zahlreichen Fehlern (z,b.. niedrige Impfquote, … ) in den letzten Monate, muss langsam klar werden, dass ein “weiterso” tatsächlich bedeutet, dass es eben nicht wirklich voran geht. Die kommunalen Verwaltungen und die verantwortliche lokale Politik in Bergischen Land versagen an allen Ecken und Enden.
Schauen wir uns die heutigen Inzidenzen für drei Städte an: 179 Bergisch Gladbach, 109, Burscheid und 204 in Wermelskirchen. (überall steigend) Und trotzdem versuchen manche Bürgermeister und der Landrat uns zu überzeugen, das die “Test-Option” das Infektionsgeschehen soweit eindämmen kann, dass schwere Erkrankungen und Todesfälle verhindert werden können.
Sicher ist ein Ausbau der Testmöglichkeiten richtig und wichtig, denn das hilft bei der Erkennung und damit auch bei der Bekämpfung. Das allein reicht aber offensichtlich nicht wie alle Zahlen sehr klar zeigen.
Aktuell sind die Krankenhäuser in der Region an den Kapazitätsgrenzen für COVID19-Intensivbetten und die Todesfälle steigen weiter deutlich an.
Um diese einzudämmen müssen die Kontakte weiter reduziert werden.
Das Gesundheitsamt im Landkreis sollte sich nicht weiter von den populistischen Konzepten so mancher Bürgermeistern verunsichern lassen oder sich ganz direkt auf der Naser herumtanzen lassen. Es gelten klare Kriterien und Richtlinien und dazu gehört einen klare Linie für den Schutz unserer Gesundheit. BASTA!
ZEROCOVID für den Rheinisch-Bergischen Kreis ist das Ziel!