Stellungnahme aus der Bundesverwaltung des ADFC in Berlin

Berlin | Roland Huhn, Referent Recht des allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in der Bundesgeschäftsstelle, ist mit dem Urteil unzufrieden: „Das VG Köln ist der Grundsatzfrage ausgewichen, ob Einbahnstraßen generell für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden müssen. Der ADFC betrachtet Einbahnstraßen als Verkehrsbeschränkung für den Radverkehr. Deshalb muss nicht die Freigabe, sondern ihre Verweigerung mit einer besonderen örtlichen Gefahrenlage begründet werden.“  

Das Gericht habe eine solche Gefahrenlage in der Telegrafenstraße angenommen und brauchte deshalb nicht auf die grundsätzliche Klärung der Rechtsfrage einzugehen. Huhn weiter: „Wir haben den Kläger Frank Schopphoff unterstützt, weil aus unserer Sicht die örtlichen Verhältnisse keine Gefährdung von Radfahrenden befürchten lassen, auch nicht durch Linienbusse.“

Das Ziel einer bundesweit erleichterten Freigabe von Einbahnstraßen werde der ADFC noch im Sommer auf anderem Wege erreichen. Seit dem 31. März liegt dem ADFC der Entwurf der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO vor. Wo es heute heißt „Radverkehr kann  in Gegenrichtung zugelassen werden“, wird nach der Änderung stehen „soll zugelassen werden“. Damit werde die Freigabe von Einbahnstraßen von der Möglichkeit zur Regel und müsse nicht im Einzelfall begründet werden, sagt der ADFC-Rechtsreferent.

Kommentare (2) Schreibe einen Kommentar

  1. Grüne und ADFC haben Problem mit Demokratie und Rechtsstaat!
    So ist es halt in einer Demokratie: Es gibt Mehrheitsbeschlüsse, die Grüne aber bekanntlich nicht ertragen können, wenn sie nicht ihrem Willen entsprechen.
    Und so ist es halt in einem Rechtsstaat: Es gibt Gerichte, die man anrufen kann und die dann Entscheidungen fällen, und diese sind dann für alle bindend – nur für den ADFC und sein Klientel nicht, wie auch rote Ampeln und Bürgersteige für Fußgänger von ihnen nicht respektiert werden.
    Und wenn Verordnungen von „kann“ auf „soll“ geändert werden, ist das lange noch kein „muss“; insbesondere wo es auch nach der Kommunalwahl die von Grünen so gehasste „konservative“ Mehrheit im Rat der Stadt weiterhin gibt ✌️✌️✌️

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      • stefan wiersbin
      • 01.04.21, 22:35 Uhr

      Liebe WNKUWG hoffe nur, dass sie die selben Maßstäbe bei den werten Autofahrern anlegen. Zumindest in der Zukunft! Erwarte von Ihnen, der WNKUWG ein konsequentes Eintreten für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, der Parkverbote, gegen das Parken auf Rad- und Gehwegen. Dass die Entscheidung gegen den gegenläufigen Radverkehr durch die konservativen Politiker, ganz vorn dabei Herr Paas und Herr Rehse, der Innenstadt und dem Tourismus in unserer Stadt einen Bärendienst erweist, ist unstrittig. Das Gerichtsurteil hat der Diskussion zunächst ein Ende gesetzt, richtig, aber, das schöne an unserem Rechtsstaat ist, dass selbst Gerichtsurteile nicht in Stein gemeißelt sind.

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