Anpassung und Verlängerung der Coronaschutzverord­nung

Nordrhein-Westfalen verbindet Notbremse-Regelung mit Stärkung der Teststrategie

Wermelskirchen | Nordrhein-Westfalen setzt die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern konsequent um und passt die Coronaschutzverordnung entsprechend an. Aufgrund der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6 (Stand: 26. März 2021) greift auch in Nordrhein-Westfalen die bundesweit vereinbarte Notbremse: in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 werden die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht.

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 29. März 2021 im Überblick:

Die komplette Pressemitteilung ist zu finden unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/anpassung-und-verlaengerung-der-coronaschutzverordnung-nordrhein-westfalen

Beitragsfoto © cottonbro / pexels.com

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