Weitere Betroffene können sich ab dem 6. April an ihre Hausarztpraxis wenden
Rheinisch-Bergischer Kreis | Rund 900 Menschen mit Vorerkrankungen kann kurzfristig durch den Rheinisch-Bergischen Kreis im Impfzentrum ein Impftermin angeboten werden. Möglich wird dies durch einen aktuellen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Darin regelt das Land das Vorziehen bestimmter Personengruppen für den Fall nicht ausgeschöpfter Impfkontingente für Über-80-Jährige. Die Betreffenden erhalten dementsprechend noch zugewiesene Dosen des Präparats von Biontech/Pfizer.
Bei den nicht wahrgenommenen Impfterminen wird der Kreis nun Bürgerinnen und Bürger kontaktieren, die bereits einschlägige Bescheinigungen über die Einordnung ihrer Vorerkrankungen in die Prioritätengruppe 2 erhalten haben. Termine für die Verabreichung der verfügbaren Impfdosen wird der Rheinisch-Bergische Kreis mit den bereits registrierten Personen vereinbaren und sie hierfür kontaktieren. Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, von telefonischen oder schriftlichen Anfragen bei der Kreisverwaltung abzusehen.
Aufgrund der Anzahl der bislang ausgestellten Bescheinigungen ist bereits klar, dass im Zuge der neuen Regelung nicht sämtliche Menschen mit Vorerkrankungen im Zuge dieser Sonderaktion geimpft werden können. Wer derzeit keinen Termin erhält, muss sich jedoch keine Sorgen machen: Die aktuelle Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021. Ab dann werden Menschen mit Vorerkrankungen in ihren jeweiligen Hausarztpraxen geimpft.