Beratungstermine telefonisch und online möglich
Rheinisch-Bergischer Kreis | Auch in diesem Jahr profitieren Bauherren in der Region von Fördermitteln, wenn sie in öffentlichen Wohnungsbau investieren möchten. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW will durch Anpassungen in seinen Bestimmungen die Attraktivität der öffentlichen Wohnraumförderung nochmals erhöhen und steigenden Baukosten entgegenwirken.
Zuständig für die Bewilligung der Fördermittel ist die Wohnungsbauförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises. „In einem Beratungsgespräch kann geklärt werden, ob die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt und welche Finanzierungsvarianten möglich sind“, sagt Martin Gautsch, Leiter des Amtes für Finanzen, Beteiligungen und Wohnungsbauförderung im Rheinisch-Bergischen Kreis. Im öffentlichen Mietwohnungsbau wurden zum Beispiel die Grunddarlehen und Bewilligungsmieten erneut angehoben. „Nach wie vor erhalten die Bauherren im Rheinisch-Bergischen Kreis je nach Kommune auf die Grunddarlehen einen Tilgungsnachlass von 15 oder 25 Prozent“, berichtet Monika Dinkelmann, Leiterin der Wohnungsbauförderung. Ein einheitlicher Tilgungsnachlass von 50 Prozent werde für alle Zusatzdarlehen gewährt, wie zum Beispiel standortbedingte Mehrkosten, besondere Wohnumfeldqualitäten, ein Mehr an barrierefreien Wohnen oder städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten.
Für selbstgenutztes Wohneigentum würden aktuell Förderdarlehen von bis zu 128 000 Euro gewährt, so Gautsch. Darunter fallen etwa die Neuschaffung von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswohnungen sowie der Erwerb von bestehendem Wohnraum. Hinzu kommt noch ein Familienbonus je Kind von 17 500 Euro. „Aber auch für Menschen mit Schwerbehinderung, die zum Haushalt gehören, kann unter bestimmten Umständen ein Bonus angerechnet werden. Das weiß nicht jeder Bauherr“, erklärt Martin Gautsch. Der Rheinisch-Bergische Kreis berät Interessierte deshalb zugeschnitten auf die individuelle Lebenslage und zu den aktuellsten Bedingungen.
Auch Darlehen für barrierefreie Objekte sind möglich – bis zu 10 000 Euro: „Auf diese Darlehen gibt es wiederum einen Tilgungsnachlass von 7,5 Prozent. Zudem können Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten und Bauen mit Holz gewährt werden, mit einem darauf entfallenden Tilgungsnachlass von 50 Prozent“, berichtet Monika Dinkelmann. Gefördert würden, so Dinkelmann, Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einem Menschen mit Schwerbehinderung. Dabei gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die sich nach dem steuerpflichtigen Bruttojahreseinkommen richten: Für eine vierköpfige Familie liegt diese derzeit bei rund 55 000 Euro brutto.
Wer von Förderdarlehen profitieren will, muss im Übrigen nicht zwingend neu bauen. Auch zur Modernisierung bestehenden Wohnraums setzt das Land derzeit attraktive Anreize. Förderfähig sind beispielsweise Verbesserungen von Energieeffizienz, Barrierefreiheit oder Sicherheitsausstattung sowie Maßnahmen zur Digitalisierung. Das Förderdarlehen beträgt höchstens 120 000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim; es wird ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt. Auch bei Modernisierungen ist die Förderung an Voraussetzungen wie Einkommensgrenzen gebunden.
Anfragen für Beratungsgespräche (aufgrund der Corona-Pandemie sind zurzeit keine persönlichen Termine möglich) unter
02202 13-2436 (Mietwohnungsbau)
02202 13-2413 (Eigenheime) oder
02202 13-2268 (Modernisierung)
Mo. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr oder per E-Mail an wohnungsbaufoerderung@rbk-online.de.