Den Beitrag entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:
Remscheid | Zur Ratssitzung am vergangenen Donnerstag legte die Fraktion der Linken den Entwurf einer Resolution vor, in der das Land Nordrhein-Westfalen und der Bundestag aufgefordert werden, „die Kommunen im Lichte der coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben deutlicher und nachhaltiger als bislang zu unterstützen“. Doch beschlossen wurde die Resolution noch nicht. Vielmehr forderten SPD und Grüne den Antragsteller auf, Vertreter der anderen Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt zu einer Art Redaktionskonferenz einzuladen. Das war ganz im Sinne von Oberbürgermeister Burkhard mast-Weisz, der sich zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes eine „breiteste Mehrheit für eine knackige Resolution“ gewünscht hatte. Dafür aber erschienen den Fraktionsvorsitzenden David Schichel (Grüne) und Sven Wolf (SPD) vorliegende Entwurf „noch nicht rund genug“.
Zur Begründung ihres Antrags hatte die Fraktion der Linken ausgeführt: „Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie war die finanzielle Situation vieler Kommunen angespannt. Diese Situation war im Wesentlichen fremdverschuldet. Denn selbst finanzschwache NRW-Kommunen wurden zur Finanzierung der Deutschen Einheit bzw. des ›Aufbau Ost‹ herangezogen. In NRW –aber auch im Saarland und in Hessen –wurden die kommunalen Finanzen zudem durch die Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Zudem hatten die Steuergesetzgebung um die Jahrtausendwende sowie die globale Finanzkrise weitere Einnahmeausfälle zur Folge. Durch die Corona-bedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen drohen die Kommunen zusätzlich in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die drohende Entwicklung ist nicht unvermeidlich: Das Land NRW kann diese zusätzlichen Ausgaben über die Notlagenverschuldung nach Art. 115 GG finanzieren. Die vorgeschriebene Tilgung kann über 50 Jahre oder länger erfolgen. Ansonsten drohen alle konsolidierungsbedingten Entbehrungen, die Kommunen unter dem ›Stärkungspakt Stadtfinanzen‹ auf sich genommen hatten, durch Corona annulliert zu werden. Zugleich sind die Aufgaben der Kommunen und die Erwartungen an sie nicht geringer geworden. Im Gegenteil: Der Ausbau von Sorge-Dienstleistungen und klimafreundlich-ökologischer Umbau sind inzwischen erfreulicherweise weitgehend politischer Konsens. Allerdings muss beides in erheblichem Umfang, etwa durch Ausbau von Kindertagesstätten und des ÖPNV, durch kommunale Wohnungs- und Verkehrsbetriebe geleistet werden.
Deshalb ist es nur sachgerecht und folgerichtig, wenn Bund und Land die Kommunen finanziell unterstützen, um einen Kahlschlag in der öffentlichen Daseinsvorsorge und ein ansonsten absehbares Scheitern an den Herausforderungen der Klimaschutzpolitik im kommunalen Bereich zu verhindern. Die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und die hohe Nachfrage nach sicheren Anleihen in unsicheren Zeiten erlauben nicht nur dem Bund, sondern auch den Ländern historisch niedrige Finanzierungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat jüngst eine 100-jährige Landesanleihe mit einer Rendite von weniger als ein Prozent platziert. NRW verfügt infolgedessen über hinreichend Spielraum, um die Kommunen zu unterstützen, und sollte dies auch tun. Die übergroße Mehrheit der Menschen hat sich an die Auflagen während der Corona-Pandemie gehalten, die für sie mit oft empfindlichen Entbehrungen verbunden waren. Sie können und sollten dafür nicht mit einem Kahlschlag in der öffentlichen Daseinsvorsorge bestraft werden. Ein solcher Kahlschlag droht aber, wenn die Kommunen keine Unterstützung erfahren.”