Wermelskirchen | Nach dem § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetz ist die Stadt Wermelskirchen verpflichtet, die Nebentätigkeiten des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin und die Einnahmen daraus zu veröffentlichen.
Nach Kenntnisnahme durch den Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2021 werden nun die Einnahmen aus Nebentätigkeiten von Herrn Bürgermeister a.D. Bleek aus dem Jahr 2019 entsprechend veröffentlicht.