Den Beitrag über die neue Coronaschutz-Verordnung entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Bürgerportal Bergisch Gladbach:
Überraschend hat das Land NRW eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen, die ab Montag gilt und einige kleine Lockerungen enthält. Zum Beispiel für Freizeitsportler, Musikschulen, Gartenfreunde, Hundehalter und einige andere. Zudem gibt es Konkretisierungen für die Schulen. Wir dokumentieren die neuen Regeln im Detail.
Ab dem 22. Februar gilt
Laut der neuen Coronaschutzverordnung (siehe Dokumentation unten) werden die Sportanlagen im Freien ab Montag wieder ein Stück weit geöffnet: Trainieren dürfen bis zu zwei Personen – oder mehr, wenn sie aus einem Hausstand kommen. Zwischen den sich so bildenden Paaren, Gruppen und Einzelsportler:innen sei ein Sicherheitsabstand von 5 Metern einzuhalten, ergänzt der Kreissportbund. Auch die Anleitung von Einzelpersonen durch Trainer:innen sei möglich.
Sporthallen und Schwimmbäder bleiben für den privaten Sport geschlossen. Die Bäder dürfen nun aber für die Vorbereitung und Abnahme berufsbezogener Prüfungen und sowie Übungs- und Leistungsnachweise (z. B. für Rettungsschwimmer) genutzt werden.
In den Musikschulen ist der Einzelunterricht wieder vor Ort erlaubt, für Kinder bis zum Grundschulalter.
Hundeschulen dürfen Veranstaltungen im Freien anbieten.
Pferde dürfen aus Tierschutzgründen nun nicht nur unter freiem Himmel, sondern auch in der Reithalle bewegt werden, im „zwingend erforderlichen Umfang“.
Für Hobbygärtner jetzt besonders wichtig: Bau- und Gartenmärkte dürfen dann wieder Gemüsepflanzen und Saatgut verkaufen. Der Verkauf an Privatleute müsse aber ausschließlich auf diese Waren begrenzen werden.
Für Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen, die ab Montag in den Präzenzunterricht zurück kehren, gilt eine erweiterte Maskenpflicht: Überall im Schulgebäude muss grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt.
Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie die schulnahen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen.
Ab dem 1. März
Friseur:innen und Fußpfleger:innen dürfen ihre Dienste ab dem 1. März wieder anbieten.
Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben bis zum 7. März geschlossen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Infos mit einer Warnung versehen: „Die Öffnungsschritte müssen jetzt mit Augenmaß und schrittweise erfolgen. Wenn wir allzu voreilig öffnen würden, würden wir die bisherige Eindämmung des Infektionsgeschehens riskieren. Die aktuelle Tendenz zur Stagnation der Infektionszahlen und die sich offenbar weiter ausbreitenden Virus-Mutationen machen mir Sorgen.Wir werden daher in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen erste vorsichtige Schritte gehen. Ich weiß, dass viele Unternehmen dringend auf weitere Öffnungen warten und hoffe, dass wir hierfür bis Anfang März durch Disziplin, fortschreitende Impfungen und mehr Testungen die Grundlage legen können.“
Unverändert gültig …
sind die bekannten Kontaktbeschänkungen, Abstands- und Hygieneregeln.
Dokumentation
Hier die neue Corona-Schutzverordnung als PDF-Datei; die Änderungen zur vorhergehenden Fassung sind gelb markiert: