Wermelskirchen | Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2021 mit der 20. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen u.a. die Form des Bekanntmachungsverfahrens für Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, geändert. Danach werden Amtliche Bekanntmachungen, bei denen Rechtsvorschriften eine Bekanntmachung in „ortsüblicher Form“ vorsehen, nun durch Bereitstellung eines digitalisierten Dokuments im Vollext auf der städtischen Internetseite: www.wermelskirchen.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ vollzogen.
Auf die im Internet erfolgte Bereitstellung wird im Anschluss in den beiden Lokalzeitungen, Bergische Morgenpost und Wermelskirchener Generalanzeiger, nur noch in Form einer „Hinweisbekanntmachung“ nachrichtlich hingewiesen. Hieraus sind der Betreff der Bekanntmachung, die Internetadresse und der Tag der Bereitstellung zu entnehmen.
Ein Abdruck einer Amtlichen Bekanntmachung im Volltext in den beiden Lokalzeitungen entfällt folglich zukünftig.
Zeit, Ort und Tagesordnung von Ratssitzungen werden ebenfalls durch Bereitstellung im Internet auf der städtischen Internetseite: www.wermelskirchen.de im „Sitzungskalender“ öffentlich bekannt gemacht.