Den Beitrag von Holger Crump entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Bürgerportal Bergisch Gladbach:
Die Ausbreitung der hochansteckenden Virus-Varianten gilt als gewichtiges Argument für eine Verlängerung des Lockdowns. Verlässliche bundes- oder landesweite Zahlen fehlen, in Rhein-Berg wurden bislang acht Fälle bestätigt. Eine rasche Ausbreitung wird vermutet, spezifische Maßnahmen zur Eindämmung hat das Land NRW dennoch nicht.
„Für Nordrhein-Westfalen sind dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales insgesamt rund 50 bestätigte Fälle der Variante B.1.1.7 (UK) bekannt”, antwortete das Ministerums auf eine Anfrage es Bürgerportals. Hinzu kämen allerdings 600 „Verdachtsfälle“, die nur durch eine Nachtestung und nicht durch eine vollständige Sequenzierung bestätigt wurden.
In diese Kategorie fallen auch die acht Fälle, die das Gesundheitsamt bislang im Rheinisch-Bergischen Kreis entdeckt hat, auch in zwei Kitas und in einem Altersheim in Bergisch Gladbach.
Für die südafrikanische Variante B.1.351 nennt das Ministerium bislang insgesamt rund 100 Fälle. Angesicht von mehr als 500.000 „herkömmlichen“ Corona Fällen in NRW ist das eine sehr geringe Zahl.
Auslöser für eine dritte Welle?
Aber die Virus-Mutationen könnten den Positivtrend bei der 7-Tage-Inzidenz rasch umkehren. Da sie deutlich ansteckender sind könnten sie rasch eine dritte Welle auslösen. Davor warnt auch das RKI – und diese Sorge gilt mit als Grund für eine mögliche Verlängerung des Lockdowns. Darüber soll am Mittwoch in Abstimmung von Bund und Ländern entschieden werden.
Immerhin hatte das Gesundheitsministerium ein Modellprojekt zur Erfassung der Mutationen in NRW in Auftrag gegeben. Denn es herrsche noch Unklarheit über die tatsächliche Verbreitung. Zahlen liegen knapp zwei Wochen nach Bekanntgabe des Projekts jedoch noch nicht vor.
Auch das Kreisgesundheitsamt ist besorgt; es hat angekündigt, aber dieser Woche für rund zwei Wochen jeden Corona-Fall auf Varianten testen. So will man ein besseres Bild von der Lage erhalten.
Schutzmaßnahmen? Das übliche …
Trotz dieser Gefahr ergreift das Land NRW vergleichsweise wenig Schutzmaßnahmen gegen die ansteckenden Virus-Varianten. Auf Anfrage verweist das Gesundheitsministerium lediglich darauf, dass die Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung die Virusmutationen vorrangig betrachten sollen. Zudem sei in diesen Fällen keine Verkürzung der Quarantäne durch einen Test möglich.
Und darüber hinaus? Das übliche, empfiehlt das Land: Kontakte einschränken, Maskenpflicht, Abstand halten, Händehygiene, Lüften und Verzicht auf nicht notwendige Reisen.
Von einer Verschärfung der Regeln, wie sie die Stadt Köln zum Teil umgesetzt hat, ist beim Land NRW keine Rede. Möglich wäre zum Beispiel nächtliche Ausgangsbeschränkungen, eine Schließung der Kitas oder weniger Personen in den noch geöffneten Geschäften.
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