Den Beitrag über eine ähnliche Initiative wie in Wermelskirchen entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:
Remscheid | „Wuppertal bekommt “Ratsfernsehen”, Remscheid nicht“, titelte der Waterbölles am 20. Februar 2013. „Gegenwärtig bestehen keine Überlegungen etwas Vergleichbares in Remscheid einzuführen,“ hatte Sven Wiertz, damals noch Persönlicher Referent von Oberbürgermeisterin Beate Wilding, dem Waterbölles auf Anfrage erklärt. Die Fraktion der W.i.R. reagierte darauf am 22. Februar 2013 wie folgt: „Immer mehr Städte- und Gemeindeverwaltungen gehen dazu über, ihre Sitzungen im Internet zu übertragen. Vorteile sind sicherlich eine größere Transparenz und Bürgernähe. Die Bürgerinnen und Bürger sind näher an ihren gewählten Vertretern und können quasi live erleben, wie sich die Volksvertreter zu den jeweiligen kommunalen Themen verhalten.
Nachteil ist sicherlich der Kostenaufwand. Wir möchten auf die Bürgerstimme hören und haben deshalb auf unserer Internetseite eine Befragung freigeschaltet.“ Das Ergebnis dieser Befragung lieferte die W.i.R. am 18. März 2013: Mit „Ja, ich halte die Idee für gut“ hatten 401 Bürger/innen (89%) geantwortet, mit „Nein, ich halte eine Übertragung der Ratssitzungen für überflüssig und Geldverschwendung“ 49 (elf %).
Ratsmitglied Bettina Stamm (echt.Remscheid e.V.) hat nun zur Sitzung des Hauptausschusses am 18. Februar und des Rates der Stadt am 25. Februar die alte Idee eines „Rathaus-TV“ aufgegriffen. Für viele Bürger*innen sei ein Besuch der Ratssitzungen nicht nur in Zeiten der Pandemie, sondern auch aus beruflichen, gesundheitlichen oder terminlichen Gründen, nicht oder nur unter erhöhtem Aufwand möglich. Die Übertragung der Ratssitzungen würde die kommunalpolitische Arbeit und Entscheidungsprozesse des Rates der Stadt transparent machen und eine neue Öffentlichkeit schaffen. Ihr Antrag: „Der öffentliche Teil der Sitzungen des Rates wird in der 16. Legislaturperiode entweder per Livestream im Internet übertragen oder aufgezeichnet und zum dauerhaften Abruf bereitgestellt. Dafür sind die technischen, redaktionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“