Veterinäramt warnt: Illegaler Welpenhandel kein Kavaliersdelikt

Vorsicht bei Tierkäufen im Netz

Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises macht auf das Geschäft mit dem illegalen Welpenhandel aufmerksam. Im vergangenen Jahr wurden dem Veterinäramt 20 Fälle von illegal gehandelten Welpen gemeldet. Kreistierarzt Dr. Thomas Mönig geht jedoch von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.

Im Internet – auch auf grundsätzlich seriösen Plattformen – kursieren zahlreiche unseriöse Anzeigen, die mit Bildern von jungen Hunden werben. Diese Anzeigen lassen sich in der Regel nicht auf den ersten Blick von seriösen Angeboten unterscheiden. Dr. Thomas Mönig appelliert daher an die Käuferinnen und Käufer: „Lassen Sie sich nicht von Emotionen leiten. Seien Sie kritisch und schauen Sie sich das Umfeld, in dem die Welpen gehalten werden, genau an.“

Alarmzeichen erkennen

Deutliche Alarmzeichen, dass Welpen aus illegalem Handel stammen, sind Übergaben, die nicht beim Verkäufer zu Hause, sondern beispielsweise aus dem Auto oder an einem beliebigen Treffpunkt stattfinden. Aktuell wurde dem Veterinäramt ein Fall bekannt, bei dem der Verkäufer trotz entsprechender Nachfrage mit Hinweis auf den vermeintlichen Schutz vor einer Coronavirus-Infektion eine Besichtigung des Muttertiers verweigerte. Seriöse Verkäuferinnen und Verkäufer gewähren auch in Corona-Zeiten einen Einblick in ihre Zucht, dann natürlich unter Beachtung der Corona-Schutzverordnung mit den notwendigen Hygienemaßnahmen. Sie zeigen potenziellen Käuferinnen und Käufern die Elterntiere. Auch wenn Dokumente fehlen oder verschiedene Rassen von einem Verkäufer angeboten werden, sollten Interessierte skeptisch sein. In diesen Fällen rät Dr. Thomas Mönig dringend vom Kauf ab.

Tiere aus illegalem Handel werden oft nicht tierschutzgerecht nach Deutschland transportiert, sind meist zu jung, nicht ausreichend geimpft und teilweise schwer krank. „Das vermeintliche Schnäppchen entpuppt sich in vielen Fällen durch nachträglich entstehende Tierarztkosten oder auch durch eine erforderliche Quarantäne-Unterbringung als Kostenfalle“, warnt der Kreistierarzt.

Tollwut – auch für Menschen gefährlich

In regelmäßigen Abständen werden dem Veterinäramt Welpen gemeldet, die aus dem Ausland stammen, aber nicht gegen Tollwut geimpft sind. Dabei ist für Tiere, die nach Deutschland importiert wurden, die Tollwutimpfung vor dem Transport zwingend vorgeschrieben. Das Veterinäramt setzt die Welpen auf Kosten der Besitzerinnen und Besitzer unter zum Teil mehrwöchige Quarantäne. Für die meist sehr jungen Welpen bedeutet die Isolation, dass sie in einer entscheidenden Entwicklungsphase von Menschen getrennt sind. Daraus können sich später Verhaltensauffälligkeiten entwickeln.

„Der illegale Handel mit Welpen ist kein Kavaliersdelikt. Tollwut ist eine schwere, auch für den Menschen gefährliche Erkrankung, die in Deutschland ausgerottet ist, und nicht wieder eingeschleppt werden darf. Deshalb sollten Welpen ab der zwölften Lebenswoche unbedingt gegen Tollwut geimpft werden“, erklärt Dr. Thomas Mönig. Ein ordnungsgemäßer Import der Tiere aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist daher erst zulässig, wenn der Tollwutimpfschutz frühestens drei Wochen nach der Impfung gegeben ist, also im Alter von 15 bis 16 Wochen.

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