Corona-Virus: Beginn der Vergabe von Impfterminen für über 80-jährige im Kreis

Wermelskirchen/Rheinisch-Bergischer Kreis | Seit dem 25.01.2021 hat die für die Vergabe von Impfterminen zuständige Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) eine Telefonnummer und eine Internetseite freigeschaltet unter der sich Bürgerinnen und Bürger, die über 80 Jahre alt sind für eine Impfung gegen das Corona-Virus anmelden können. Aufgrund der hohen Nachfrage zum Start waren die Telefonleitung sowie die Internetseite extrem überlastet. Der Rheinisch-Bergische Kreis macht darauf aufmerksam, dass die Vergabe von Impfterminen ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung (KVNO) geregelt wird. Die Kreisverwaltung hat keinen Einfluss auf die Terminvergabe. Der Rheinisch-Bergische Kreis geht davon aus, dass die anfänglichen Startprobleme bald behoben sind und jeder Impfwillige in absehbarer Zeit einen Termin erhält.

Die Kassenärztliche Vereinigung vergibt die Impftermine ausschließlich über die kostenlose Hotline (0800 116 117 01) oder online über www.116117.de. Es wird auch direkt der zweite Termin mitgeteilt. Ab 08. Februar 2021 sollen die Impfzentren in Nordrhein-Westfalen für die Impfung der Bevölkerungsgruppe der über 80-Jährigen öffnen. Im Impfzentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises in der RheinBerg Galerie in Bergisch Gladbach werden zunächst an sieben Tagen in der Woche von 14 bis 20 Uhr Impfungen auf drei Impfstraßen durchgeführt. Pro Woche können dort zunächst rund 1.105 Impfdosen verabreicht werden.

Die Seniorinnen und Senioren werden am Eingang des Impfzentrums in Empfang genommen. Anschließend muss die Impfberechtigung vorgelegt werden. Eine Impfung ist nur mit Termin und Vorlage des Personalausweises möglich.

Fahrtkosten werden ggf. erstattet Für die über 80 Jahre alten Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen erstattet die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten z.B. mit dem Taxi zum Impfzentrum. Dies kann von Krankenkasse zu Krankenkasse im Einzelnen unterschiedlich gehandhabt werden. Daher wird empfohlen mit der eigenen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und abzuklären ob im konkreten Fall eine Erstattung der Fahrtkosten möglich ist.

Weitere Informationen zum Impfzentrum stellt der Rheinisch-Bergische Kreis unter https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx zur Verfügung. Hier steht auch ein Video zum detaillierten Ablauf und Eindruck der Räumlichkeiten im Impfzentrum bereit.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.